Rechte und Pflichten beim Privatverkauf

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dimebag
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechte und Pflichten beim Privatverkauf

Ich habe im Internet eine Anzeige aufgegeben, in der ich ein paar Computerkomponenten angeboten habe. Es war keine Auktion, sondern eine Anzeige wie "Verkaufe Athlon XP 1800+....."
Ich habe nichts weiter dazu geschrieben, also auch nicht dass ich keine Garantie übernehme.

Ein Interessent aus der Nähe hat sich bei mir gemeldet. Heute Morgen habe ich die Komponenten aus meinem PC ausgebaut, der bis dahin noch einwandfrei lief. das heißt alle Komponenten waren in einem einwandfreien Zustand.

Dann hab ich mich mit dem Interessenten getroffen und habe ihm die Sachen verkauft. 2 Stunden später kam ein Anruf, dass die Sachen defekt seien, was sie definitiv nicht waren.

kann er jetzt rechtliche schritte gegen mich einleiten bzw. sein geld zurückverlangen ?

-- Editiert von Pasche am 02.10.2004 19:51:07

-- Editiert von Pasche am 02.10.2004 19:52:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

*Kopfschüttel*

Sie haben so ziemlich alles falsch gemacht , was man falsch machen konnte - unabhängig davon , daß es sich um keinen Verkauf über ebay handelte .

- Seriennummern notiert ?

- Sie hätten die Komponenten im Beisein des Käufers im funktionierenden Zustand vorführen sollen und dann gemeinsam ausbauen sollen .


Jetzt stehen Sie vor dem gleichen Problem wie so viele , dem Beweisproblem .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dimebag
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich dem Käufer anbiete dass er sich die Komponenten vor Ort anschaut und sich davon überzeugen kann dass sie funktionieren, er aber ablehnt, dann hab ich das Problem ? das kann doch wohl nicht sein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

Ich habe nichts weiter dazu geschrieben, also auch nicht dass ich keine Garantie übernehme.

Wenn Sie nichts schreiben, müssen Sie die gesetzliche Gewährleistung (und zwar volle 2 Jahre) übernehmen.

Bei einer Reklamation nach nur 2 Stunden (!) dürfte es auch keine Zweifel geben, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag - außer natürlich, der K ist ein ganz schlimmer Finger, der jetzt kaputte eigene Komponenten für die gekauften zurückgeben will... Deswegen psst's Hinweis auf die Seriennummern.

0x Hilfreiche Antwort

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