Sachverhalt :
Ein neuer Fernseher vom Medionshop ist nach exakt 4 Wochen defekt. Nach vielen kostenpflichtigen Hotline Telefonaten Einigung auf Austausch. Spedition bringt neuen Fernseher, beim Aufstellen wird festgestellt, dass das Zubehör fehlt. Spedition telefoniert mit Medion, nimmt beide Fernseher wieder mit. Medion bietet Gutschrift an, die aber wegen Bindung an den Händler abgelehnt wurde.
Nun wartet man seit weiteren 2 Wochen auf das 2. Austauschgerät, das offensichtlich nicht lieferbar ist.
Frage :
Hat der Käufer in diesem Fall das Recht auf Erstattung des Kaufpreises ? Es handelt sich um ein Röhrengerät, ein alternatives läßt sich mit z.B.LCD Technik in dieser niedrigen Preisgruppe im Angebot von Medion nicht finden.
Danke für eine Antwort !
lg
Henriette
Rechtsanspruch auf Erstattung des Kaufpreises ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
> Hat der Käufer in diesem Fall das Recht auf Erstattung des Kaufpreises ? Es handelt sich um ein Röhrengerät, ein alternatives läßt sich mit z.B.LCD Technik in dieser niedrigen Preisgruppe im Angebot von Medion nicht finden.
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Wenn es definitiv feststeht, dass der Fernseher nicht mehr lieferbar ist, braucht man sich nicht mit einer Gutschrift abspeisen zu lassen.
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Im Augenblick scheint die Sachlage noch etwas unübersichtlich zu sein, da sich der Händler noch nicht abschließend erklärt hat. Im Grunde befindet er sich noch im Stadium der Nacherfüllung (§ 439 BGB
).
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Insbesondere ist § 440 BGB
zu beachten:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Es erscheint vielleicht zweifelhaft, ob in dem Angebot des Händlers, eine Gutschrift zu gewähren schon eine endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung gesehen werden kann.
Würde doch erst den Händler per Einschreiben - Rückschein in Verzug setzen. Angemessene Frist setzen, vielleicht noch einmal 14 Tage, nach Datum bestimmt, zur Nacherfüllung auffordern, hier Ersatzlieferung. Ist die Frist verstrichen, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dann käme es zu einem Rückgewährsschuldverhältnis, die empfangenen Leistungen sind gegenseitig zurückzugewähren. Der Fernseher ist bereits wieder im Besitz des Händlers, jetzt muss er das Geld herausrücken.
Nach § 286 Abs. 3 BGB
käme der Händler spätestens nach 30 Tagen automatisch in Verzug, wenn er bis dahin den Kaufpreis nicht erstattet hätte. Dann könnte man einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Die Kosten dafür hätte der säumige Händler zu tragen.
-- Editiert am 07.05.2009 07:18
@bogus : Danke schön ! Ich habe den Händler gestern zunächst mal angemailt, werde dann aber, wenn ich heute keine Antwort erhalte, ihm schriftlich eine Frist setzen.
Schade eigentlich, seit Jahren kaufe ich dort und es gab noch nie Probleme. Aber dieses Mal ist der Wurm drin.
lg
Henriette
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