Rechtslage bei Rückgabe einer Rassekatze beim Züch

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maja5664
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtslage bei Rückgabe einer Rassekatze beim Züch

Aus persönlichen Gründen muss ich meine Rassekatze m. Papieren abgeben. Nun habe ich die Züchterin informiert. Im Vertrag steht, ich muss Sie bei weiterveräußerung darüber informieren. Nun habe ich das getan und ihr das Vorkaufsrecht eingeräumt. Ich habe 600 Euro bezahlt, habe sie ihr für 500 Euro angeboten. Sie meinte, das sie nur 350 dafür zahlt und wenn sie die Katze dafür nicht bekommt, dann schaltet sie den Rechtsanwalt ein. Wer ist nun im Recht, was soll ich tun? Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wenn kein Vorkaufsrecht vertraglich vereinbart war und nur die Infomationspflicht vereinbart war, hat sie keinen Anspruch überhaupt die Katze zu kaufen. Schon gar nicht hat sie Anspruch auf auf einen niedrigeren Preis.
Da wird auch kein Rechtsanwalt etwas ändern können.



Wenn jedoch Vorkaufsrecht und/oder auch in irgendeiner Form eine preisliche Gestaltung vertraglich festgelegt wurde, könnte das anders aussehen.

Dann müsste man die Formulierung kennen um näheres sagen zu können





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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