Rechungskopie = Original?

25. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)
Rechungskopie = Original?

Meine Frage steht praktisch schon in der Überschrift:
Ist eine Kopie einer Rechnung genauso rechtsgültig wie das Original und sind damit Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer (Unternehmer) durchzusetzen oder ist das nur mizt dem original möglich. Wo ist dies gestztlich geregelt.

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Für Gewährleistung muß nur nachgewiesen werden, daß bei diesem VK gekauft wurde.
Das kann notfalls auch eine Zeugenaussage leisten.

Bei freiwilliger Garantie (oder Umtausch) sieht es anders aus, da kann der VK auf Original bestehen.

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#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Bei freiwilliger Garantie (oder Umtausch) sieht es anders aus, da kann der VK auf Original bestehen."

Woraus leiten Sie das her - m.E. ist hier kein Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung zu sehen .

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

hab die tage nen reportage gesehen da gings um die meisten rechtlichen irrtümer im bezug auf umtausch.

beim umtausch/reklamation der ware brauch man garkeine quittung, wenn man via zeuge beweisen kann das die ware im laden x gekauft wurde.

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#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sehe ich wie Mareike,

für die gesetzliche Gewährleistung müssen Sie nur glaubhaft darlegen, dass die Ware bei diesem Verkäufer erworben wurde - eventuell durch Kopie der Quittung oder auch Zeugen.

Garantie und Umtausch sind freiwillige Leistungen des Verkäufers - hier kann er in die Garantiebedingungen / AGB's schreiben, dass Garantie oder Umtausch nur mit Original-Quittung gewärhleistet wird.
Das dürfte nicht zu beanstanden sein.

Gruß
MCNeubert

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"... hier kann er in die Garantiebedingungen / AGB's schreiben, dass Garantie oder Umtausch nur mit Original-Quittung gewärhleistet wird."

So ist es korrekt formuliert ... ;) - also auch hier keine Willkür ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So meinte ich es. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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