Reifenbestellung

10. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2023 21:01:20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reifenbestellung

Hallo, folgendes Problem:

Im März ist mein PKW durch den TÜV gefallen. Grund: Reifen hinten defekt. Reifen wären zu dem Zeitpunkt 1 1/2 Jahre alt. Vorne Minimalprofil, vom Prüfer nicht als so relevant eingestuft. Meine Kfz-Werkstatt macht mir freudestrahlend einen Kostenvoranschlag für vier Reifen, Achsvermessung und Spureinstellung wegen ungleichmässigem Abfahren....über 700€. Prüfer DEKRA.

Da mir das komisch vorkam ließ ich das am kommenden Tag prüfen von einer Reifenfachwerkstatt und dem TÜV Nord. Ergebnis Reifen hinten kein defekt und somit gar kein Durchfallgrund und Vorderreifen müssen dann femnächst mal..

Ich zum DEKRA Stützpunkt und treffe glücklicherweise dort genau den Herrn, der mein Auto durchfallen ließ. Freundlich aufgefordert mir den Defekt zu zeigen, verwies er auf unrundes Abfahren und Laufheräusche....das war der "Defekt". Nach 5 min ohne grosse Diskussion erteilte er mir plötzlich die Prüfplakette mit gebührenfteier und damit abschließender Nachkontrolle als erledigt.

Mein Kfz Fritze vor Ort erhielt einen Anruf von mir, war völlig erstaunt oder überrumpelt....wie man's nimmt und ich stornierte den Satz Reifenbestellung vom Vortag samt Werkstatttermin.
Jetzt acht Wochen später ein Anruf, ihm wären Kosten entstanden, bestellte Reifen geliefert worden, Lagerung und Rücksendekosten und wWiedereinlagerungskosten des Händlers. 76€ will er..

Laut meiner Rechtsauskunft ist das nicht korrekt und ich will das, auch im Rahmen der Vorgeschichte, sicher nicht begleichen.

Im Übrigen hatte auch mein Sohn zur selben Zeit sein Pkw zum TÜV da, auch durchgefallen...Bremsen vorn angerostet. Prüfung in einer weiteren Fachwerkstatt, kein Durchfallgrund, könnte man als Hinweis mit aufs Protokoll setzten, mehr nicht.

Also ein Prüfer, beide Autos und scheinbar nicht korrekte Prüfung beim gleichen DEKRA Prüfer.
Komisch oder.....!?

Wer ist nun im Recht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go633814-16):
Wer ist nun im Recht?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Und da hier kein Hellseherforum ist, wäre die Nennung relevanter Details (z.B. Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema, Begründung der Rechtsauskunft, ... ) durchaus von Vorteil für den Erhalt zielführender Antworten.



Zitat (von go633814-16):
Laut meiner Rechtsauskunft ist das nicht korrekt

Das wird man ja auch sicherlich substantiiert begründet haben?



Zitat (von go633814-16):
ich will das, auch im Rahmen der Vorgeschichte, sicher nicht begleichen.

Und der "Kfz Fritze vor Ort" soll jetzt wie konkret für das Handeln von DEKRA und TÜV verantwortlich sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat (von go633814-16):
Wer ist nun im Recht?

Nicht so einfach.
Denn einerseits bestand kein Recht zur kostenlosen Stornierung, andererseits hat der Händler die Stornierung ohne weiteren Hinweis angenommen, so dass der Kunde von der Akzeptanz einer kostenlosen Stornierung ausgehen konnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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