Reihenfolge der Rückabwicklung eines eBay-Kaufs

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lancelot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reihenfolge der Rückabwicklung eines eBay-Kaufs

Hallo zusammen!

Vor ein paar Tagen hatten wir schon einmal das Vergnügen :-)

Ich hatte Ärger mit dem Käufer eines Artikels und bot ihm dann die Rückabwicklung des Kaufes an, da er die Ware schon erhalten hatte. Zwischenzeitlich hat er mich allerdings schon negativ bewertet.

Nun ist die Frage, in welcher Reihenfolge der Kauf zurückabgewickelt werden sollte.
Meine Auffassung ist die folgende:
Zunächst sollte er die negative Bewertung zurücknehmen. Er hat diese abgegeben, ohne mir ausreichend Gelegenheit zur Reaktion bezüglich des Streitfalles zu geben.

Dann sollte er mir das Gerät schicken, und zwar mindestens ebenso sicher wie ich (siehe Bedingungen der Post für versicherte Pakete).

Wenn ich den ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes festgestellt habe, überweise ich ihm den Kaufpreis und die Versandkosten für Hin und Rück.

Der Käufer will aber keinen anderen Ablauf akzeptieren als Rücküberweisung und dann Versand (von Rücknahme der negativen Bewertung schreibt er nichts).

Meine Sorge ist, dass er, um mir eins auszuwischen, die Ware vorsätzlich schlecht verpackt oder beschädigt. Aufgrund seiner pöbelhaften Äußerungen liegt das nahe.

Ist eine Reihenfolge der Schritte zur Rückabwicklung vorgeschrieben?

BTW ich handele nicht gewerblich bei eBay.


Lancelot

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5 Antworten
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#1
 Von 
messtechnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lancelot,

es geht sicherlich am den Siemens Notebook- Rechner - mit fehlendem Akku.

Bewertungen bei eBay kann man generell nicht zuruecknehmen. Dies ist nur bei beleidigendem Inhalt und Gerichtsbeschluss moeglich. Es gibt aber die Moeglichkeit bei beiderseits negativer Bewertung (z.B. Rachebewertung des VK), diese negative Bewertungen in gegenseitigem Einvernehmen zurueckzunehmen, das heisst beide Seiten muessen ihre "negativen" zuruecknehmen. Beantragung im Servicebereich von eBay.

Es ist wohl unumstritten das hier ein "Fehler" oder eine arglistige Taeuschung des Verkaeufers ueber den Lieferzustand des Notebook vorliegt. Um weiteren Aerger - Anwalt, Klage ... zu umgehen, wuerde ich empfehlen, umgehend den Kaufpreis rueckzuerstatten, und das Notebook zurueckzunehmen. Danach sollte der Kaeufer die Bewertung um die Zeile (sinngemaess) "Ware anstandslos zurueckgenommen" ergaenzen, dies ist im eBay System moeglich. Auf keinen Fall wuerde ich den Verkaeufer "zwingen" eine Reihenfolge einzuhalten oder irgendwelche Erklaerungen abzugeben - immer bedenken - in dieser Sache trifft die Schuld ALLEINIG den Verkaeufer !!

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"Die Welt des Messen"

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#2
 Von 
messtechnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry - Schreibfehlerteufel hat zugeschlagen ... hier der korrigierte Satz

Auf keinen Fall wuerde ich den Kaeufer "zwingen" eine Reihenfolge einzuhalten oder irgendwelche Erklaerungen abzugeben - immer bedenken - in dieser Sache trifft die Schuld ALLEINIG den Verkaeufer !!


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"Die Welt des Messen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lancelot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nur fürchte ich, dass er mir eins auswischen will.

Was hätte er denn zu verlieren? Eine negative Bewertung würde ihm nicht weh tun.

Lancelot

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
messtechnik
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lancelot,

deswegen wuerde ich gerade versuchen mich mit ihm "gut" zu stellen, denn Sie als Computer-Verkaeufer haetten das Nachsehen, er koennte eventuell bei der Durchsicht Ihrer eBay Bewertungen auf die Idee kommen, das es sich um eine "verdeckte" gewerbliche Taetigkeit handelt, dann haetten Sie moeglicherweise das Nachsehen, zumindest aber eine Menge Aerger am Hals.

Nur - wie auch immer - Sie muessen die Sache aus der Welt schaffen, Ihr Angebot war unzweifelhaft nicht in Ordnung und wenn Sie nichts unternehmen besteht halt das Risiko, das er Sie verklagt und ggf. sein Anwalt mal beim Ordnungsamt nachfragt.

Ich bin selbst eBayer seit 4 Jahren mit ueber 700 Bewertungen, habe aber noch niemals eine negative bekommen.

Viel Erfolg !


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"Die Welt des Messen"

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es gibt aber die Moeglichkeit bei beiderseits negativer Bewertung (z.B. Rachebewertung des VK), diese negative Bewertungen in gegenseitigem Einvernehmen zurueckzunehmen, das heisst beide Seiten muessen ihre "negativen" zuruecknehmen.

Das ist nicht ganz korrekt.
Auch eine einzelne Bewertung kann zurückgenommen werden, ohne daß die Gegenbewertung gelöscht wird - kurioserweise müssen aber trotzdem beide Seiten (also nicht nur der Bewerter) zustimmen.

Generell ist aber bei Rückabwicklung der übliche Zug-um-Zug-Weg einzuhalten - also erst Ware zurück, dann Geld zurück.

Denn der VK kann sich immer darauf berufen, ein Recht auf Prüfung (und ggfs. Nacherfüllung) zu haben - selbst wenn er unvollständig geliefert oder falsch beschrieben hat.

Mit der Forderung, zuerst das Geld zurück zu bekommen, könnte der K vor Gericht auf die Nase fallen, selbst wenn er dem VK nachweist, ihn getäuscht zu haben.

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