Reklamation, Verschleißteil

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lothar233
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation, Verschleißteil

Kann ein Händler den kostenlosen Ersatz (oder Reparatur oder Geld zurück) für einen Druckkopf eines Druckers verweigern mit dem Hinweis, dass es sich bei einem Druckkopf um ein Ver******teil handelt, auch wenn der Druckkopf, der als Ersatzteil gekauft worden war, noch keine 5 Monate im Einsatz war?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn der Mangel auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist, hat der K keine Gewährleistungsansprüche.

Einen pauschalen Ausschluß für 'Verschleißteile' gibt es nicht, allerdings wächst natürlich mit Dauer der Benutzung die Wahrscheinlichkeit, daß ein Mangel auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist.

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn das Ersatzteil (Kartusche mit Druckkopf) für den Drucker zugelassen ist, haftet nicht der Verkäufer bzw. Händler. Dieses nachgekaufte Ersatzteil ist nicht in der Gewährleistung des ursprünglichen Druckers, weil eben anderweitig beschafft.

Wenden Sie sich an den Hersteller der Kartusche mit dem Druckkopf als Bestandteil oder an den Verkäufer der Kartusche. Aus rechtlicher Sicht muss hier nach meiner Erfahrung klar gesplittet werden.

Der Haken ist hier, der Druckkopf ist ein nachgekauftes Ersatzteil und nicht die ursprüngliche Erstausrüstung.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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