Reklamation 500km entfernt

8. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Weazle
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)
Reklamation 500km entfernt

Hallo zusammen. Habe mir Anfang des Jahres bei einem großen Möbelhaus in Unna ein Schlafzimmer gekauft. Kurz nach dem Aufbau ist aufgefallen, dass eine Tür unter der Lackierung schwarze Flecken hat. Ich habe es bei dem Möbelhaus bemängelt, die haben sofort eine neue Tür bestellt. Das Problem an der Sache ist nur, dass wir die Sachen in Unna abgeholt haben und dann direkt nach Flensburg gezogen sind. Jetzt will das Möbelhaus die Tür nicht liefern oder zuschicken. Da die Tür über 2m hoch ist, ist eine Abholung mit einem PKW auch recht schwierig. Müsste das Möbelhaus in einem Schadenfall, wo man beweisen kann, dass der Fehler schon vorher bestand, nicht für die Zustellkosten aufkommen, in welcher Forma auch immer? Selbst wenn ich in Unna wohnen würde müsste ich mir mindestens einen Transporter für die Abholung mieten und der ist auch nicht umsonst. Weazle

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-- Editiert am 08.06.2010 16:36

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

§439 II BGB :

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "

Das gilt auch dann, wenn der K in Hamburg kauft und dann mit der Ware nach München zieht. Das Gesetz macht hier gerade keine Einschränkung. Daher gilt es also auch noch dann, wenn der K nicht nach München, sondern nach Tokio zieht. (Er könnte dann allerdings §439 III BGB ziehen, weil es wohl unverhältnismäßig wäre, für einen kaputten Bierdeckel 200 EUR Frachtkosten übernehmen zu müssen.)

-- Editiert am 08.06.2010 17:48

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