Ich habe eine Hose reklamiert. Die Reklamation wurde
anerkannt.
Die Hose gibt es nicht mehr. Das Geschäft möchte mir
jedoch nur eine Gutschrift geben.
Habe ich das Recht auf die Geldrückgabe zu bestehen?
Reklamation Geldrückgabe oder Gutschrift?
26. September 2003
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Frage vom 26. September 2003 | 11:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation Geldrückgabe oder Gutschrift?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. September 2003 | 13:37
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 5x hilfreich)
Selbstverständlich Recht auf Geldrückgabe .
Sie können durch das Geschäft nicht zum "Neuabschluss" eines Kaufs einer anderen Ware als den Vertragsgegenstand - eben die Hose , die es nicht mehr gibt - veranlasst werden.
Letztendlich erfüllt es den Tatbestand der Nötigung strenggenommen , sollte das Geschäft weiter auf seiner Position beharren.
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