Reklamation Geldrückgabe oder Gutschrift?

26. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pumuckel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation Geldrückgabe oder Gutschrift?

Ich habe eine Hose reklamiert. Die Reklamation wurde
anerkannt.
Die Hose gibt es nicht mehr. Das Geschäft möchte mir
jedoch nur eine Gutschrift geben.

Habe ich das Recht auf die Geldrückgabe zu bestehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
helloagain
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Selbstverständlich Recht auf Geldrückgabe .

Sie können durch das Geschäft nicht zum "Neuabschluss" eines Kaufs einer anderen Ware als den Vertragsgegenstand - eben die Hose , die es nicht mehr gibt - veranlasst werden.

Letztendlich erfüllt es den Tatbestand der Nötigung strenggenommen , sollte das Geschäft weiter auf seiner Position beharren.

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