Reklamation Wohnlandschaft

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
RedAkks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation Wohnlandschaft

Hallo!

Es geht um einen Kaufvertrag zu einer Wohnlandschaft, den ich am 30.08.2019 geschlossen habe. Das Sofa wurde am 13.09. von mir in einer anderen Filiale abgeholt. Am 24.09. habe ich dann per Mail reklamiert, dass eine große Naht des Sofas aufgeht mit Frist zur Rückmeldung bis zum 06.10.. Zwischenzeitlich habe ich auch versucht, telefonisch Kontakt aufzunehmen - allerdings erfolglos - und habe dann, nachdem keine Meldung erfolgt war, am 12.10. die Filiale, in der ich das Sofa gekauft hatte, aufgesucht. Der in der Fachabteilung zuständige Mitarbeiter hat mir mehr oder weniger sofort zu verstehen gegeben, dass ich mich an einen Anwalt wenden könne, damit aber Geld verlöre. Nach einigem Hin und Her habe ich dann einer Fristverlängerung zur Lösungsfindung bis 17.10. zugestimmt. Bereits am 15.10. meldete sich der Mitarbeiter und bestätigte mir, dass die Reklamation bearbeitet wäre, die "Entscheidung über die Lieferung eines neuen Sofas" aber beim Verkaufsleiter läge, der sich bis 18.10. bei mir melden werde. Am 18.10. dann meldete sich der Verkaufsleiter bei mir und bestätigte mir, dass zwei Lieferungen gleichartiger Sofas einmal in KW 43 und dann wieder in KW 46 in Aussicht wären - ich würde mein Sofa aber wohl erst in KW 46 erhalten. Zudem käme man nicht für die Lieferung auf, würde mir aber einen Lieferwagen kostenlos zur Verfügung stellen und mir "für meine Unannehmlichkeiten beim Preis etwas entgegenkommen".

Daraus ergeben sich für mich 3 Fragen:
1) Ist der Verkäufer zur Lieferung und Montage des neuen Sofas und Abholung des alten Sofas bei Kundenwunsch verpflichtet?
2) Bin ich berechtigt, auf eine frühere Lieferung als KW 46 zu bestehen oder ist diese Frist vom Verkäufer angemessen?
3) Zu welchem Zeitpunkt bin ich berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen?

Danke im Voraus für alle Meinungen und Beiträge!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Gibt es irgendwelche der Äußerungen textlich / schriftlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RedAkks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe direkt nach meinem Besuch in der Filiale sowie für das Telefonat mit dem Verkaufsleiter ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Direkt vom Verkäufer habe ich nur eine SMS am 15.10. erhalten mit folgendem Text: "Sehr geehrter Kunde! Es wurden alle Schritte zur Erledigung ihrer Beanstandung in die Wege geleitet. Nach Eintreffen der Ware melden wir uns erneut." Die andere Kommunikation des Verkäufers erfolgte ausschließlich per Telefon bzw. persönlich.

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