Hallo, ich benoetige einen Ratschlag hinsichtlich einer Reklamation einer Couch, welche einen Mangel in der Sitzflaeche hat. Hintergrund ist, dass wir diese in einem regionalen Moebelhaus vor 4 Wochen erwarben. Bei diser Couch handelt es sich um ein Ausstellungsstueck, da uns die Lieferzeiten zu lang waren. Nach 4 Wochen ist nurmehr auf der Sitzflaeche der aufgesetzte Stoffanteil abgerieben. Wir haben dies im Moebelhaus reklamiert und um Klaerung gebeten. Nunmehr erhielten wir nach einem Besuch eines Mitarbeiters eine Antwort: Wir haben Ihre Reklamation an den Hersteller weitergeleitet und dieser wird in Kuerze einen Stoffgutachter vorbei schicken. Sollte der Schaden durch uns verursacht sein und kein Herstellerproblem sein, wuerde der Gutachter von uns zu zahlen sein." fuer mich ergibt sich nunmehr die Frage: Was habe ich mit dem Gutachter des Herstellers zu tun? Weder habe ich diesen beauftragt, noch ist der Hersteller mein Vertragspartner, oder? Des Weiteren die Frage: Welches Recht habe ich nun, Ersatz oder muss ich einer Nachvesserung zustimmen? Vielleicht gibt es einen Tipp fuer mich. Vielen Dank!
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Reklamation einer Couch wegen Stoffmangel
19. August 2010
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Frage vom 19. August 2010 | 23:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation einer Couch wegen Stoffmangel
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#1
Antwort vom 20. August 2010 | 07:31
Von
Status: Schüler (248 Beiträge, 71x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Was habe ich mit dem Gutachter des Herstellers zu tun? <hr size=1 noshade>
Gar nichts :-)
Das Möbelhaus (MH) ist dein Vertragspartner. Da MH ist dein Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle und Sachmängel. Klar können die den TÜV, die Polsterer oder den Edeldesigner von neben an kommen lassen, mit deren Aufwendungen hast du m. M. n. allerdings nichts am Hut.
Du hast hier eine Nachbesserung verlangt, weil ein Mangel vorliegt. Zudem müsste dir das MH bzw. der Hersteller nachweisen, dass du das Sofa beschädigt hast. Wird schwer werden, da die Möbeljungs einen harten über 9 Std. Job haben und es regelmäßig passiert, das etwas kaputt geht.
Hier könnte man vermuteten (so wie es wahrscheinlich auch ist), dass der Mangel bereits bei Anlieferung bestand.
Genau, du musst es dulden, dass das MH versucht eine Nachbesserung herbeizuführen. Ich glaube es hat dazu sogar 2 Versuche. Schafft es dies nicht, kannst du ggf. vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder evtl. falls du einen guten Polsterer kennst dies ausbessern und die Rechnung ans MH schicken, die das dann zahlen müssen. Steht alles in den § 434 ff BGB , wobei es hier die besonderheit ist, dass es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf § 474 ff BGB (Beziehung gewerbl. Verkäufer - Käufer) handelt.
Notfalls muss du deine Rechte einklagen - mit einer guten RV im Rücken kannst der Sache gelassen entgegen sehen.
Ich wünsch dir was! *quak*
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 20.08.2010 07:31
#2
Antwort vom 20. August 2010 | 08:58
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 879x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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