Reklamation in der Garantiezeit

2. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Timmy63
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 40x hilfreich)
Reklamation in der Garantiezeit

Meine Frage ist folgende:
Ich habe vor 4 Jahren eine Polstergarnitur bei Neckermann bestellt. Auf dieser Garnitur sind 6 Jahre Garantie. Die Reklamation wurde von Neckermann soweit schon angenommen und ich habe, nach dem ein Gutachter bei mir war, folgende Mitteilung von Neckermann erhalten:

Der Nutzungsabzug (648 €)gilt für die gesamte Ware, sprich Garnitur, Sessel und Anstellhocker. Dieser wird nur abgezogen, wenn Sie die Ware zurückgeben. Wenn Sie natürlich in andere Ware umtauschen, entfällt der komplette Nutzungsabzug.
Wenn Sie umtauschen wird der gesamte Warenwert gutgeschrieben. Bei der Neulieferung erhalten Sie die neue Rechnung. Der Warenwert wird gegengerechnet.
Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage:
Die reklamierte Garnitur mit Sessel hat einen Warenwert von 1400 Euro. Ich bestelle jetzt eine neue Garnitur die aber nur 1000 Euro kostet. Bekomme ich dann 400 Euro erstattet???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Timmy63
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 40x hilfreich)

Kann mir keiner weiterhelfen????

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Da sollten Sie bei N.... nachfragen.

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1x Hilfreiche Antwort

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