Reklamation ohne Kassenbon nicht möglich?

15. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
daner84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation ohne Kassenbon nicht möglich?

Hallo,

ich wollte heute in einem Berliner Schuhgeschäft meine Schuhe, die ich am 27.11.10 gekauft habe, reklamieren.
Ich habe diese Schuhe 2 Tage getragen, danach ist mir auf beiden Seiten die Sohle gebrochen. Beim Kauf war ich der Meinung das mir die Verkäuferin den Bon in die Tüte tat, allerdings hab ich zu Hause dort keinen Zettel gefunden.
Da ich nicht aus Berlin komme konnte ich die gekauften Schuhe erst heute im Geschäft reklamieren. Die Schuhe haben zwar nur 15 Euro gekostet, allerdings weiss ich jetzt auch warum.

Die Antwort der Verkaeuferin war, das sie mir ohne Bon nicht helfen koenne, sie brauch den Beweis das ich den Schuh dort gekauft habe. Ich habe mich bereits belesen das dies nicht notwendig ist.

Zudem teilte mir die Verkaeuferin mit das sie auch nur 2 wochen nach Kauf die Schuhe bei Vorlage des Bons noch reklamieren??!!???...

Das kann doch nicht rechtens sein...hat einer ne Idee was ich tun kann.. ???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.12.2010 10:05:58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.12.2010 11:44:06
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.12.2010 09:59:26
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)

Welche Frist gilt dann für 14 Tage?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
sie brauch den Beweis das ich den Schuh dort gekauft habe. Ich habe mich bereits belesen das dies nicht notwendig ist.

Das bedeutet nur, daß ein Bon nicht der einzig mögliche Beweis ist. Aber IRGENDEIN Beweis muß schon her.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Welche Frist gilt dann für 14 Tage?
Solch eine Frist gibt es nicht.

Daher ist dies:
quote:
Zudem teilte mir die Verkaeuferin mit das sie auch nur 2 wochen nach Kauf die Schuhe bei Vorlage des Bons noch reklamieren
Unsinn

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