Hallo,
ich wollte heute in einem Berliner Schuhgeschäft meine Schuhe, die ich am 27.11.10 gekauft habe, reklamieren.
Ich habe diese Schuhe 2 Tage getragen, danach ist mir auf beiden Seiten die Sohle gebrochen. Beim Kauf war ich der Meinung das mir die Verkäuferin den Bon in die Tüte tat, allerdings hab ich zu Hause dort keinen Zettel gefunden.
Da ich nicht aus Berlin komme konnte ich die gekauften Schuhe erst heute im Geschäft reklamieren. Die Schuhe haben zwar nur 15 Euro gekostet, allerdings weiss ich jetzt auch warum.
Die Antwort der Verkaeuferin war, das sie mir ohne Bon nicht helfen koenne, sie brauch den Beweis das ich den Schuh dort gekauft habe. Ich habe mich bereits belesen das dies nicht notwendig ist.
Zudem teilte mir die Verkaeuferin mit das sie auch nur 2 wochen nach Kauf die Schuhe bei Vorlage des Bons noch reklamieren??!!???...
Das kann doch nicht rechtens sein...hat einer ne Idee was ich tun kann.. ???
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Reklamation ohne Kassenbon nicht möglich?
15. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2010 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation ohne Kassenbon nicht möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 18:47
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 6x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 20:56
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 55x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 21:24
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 7x hilfreich)
Welche Frist gilt dann für 14 Tage?
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#4
Antwort vom 15. Dezember 2010 | 23:09
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 317x hilfreich)
quote:
sie brauch den Beweis das ich den Schuh dort gekauft habe. Ich habe mich bereits belesen das dies nicht notwendig ist.
Das bedeutet nur, daß ein Bon nicht der einzig mögliche Beweis ist. Aber IRGENDEIN Beweis muß schon her.
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#5
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 08:33
Von
Status: Weiser (16155 Beiträge, 5767x hilfreich)
quote:Solch eine Frist gibt es nicht.
Welche Frist gilt dann für 14 Tage?
Daher ist dies:
quote:Unsinn
Zudem teilte mir die Verkaeuferin mit das sie auch nur 2 wochen nach Kauf die Schuhe bei Vorlage des Bons noch reklamieren
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