Reklamation von Artikel, trotzdem Zahlungsaufforderung

3. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation von Artikel, trotzdem Zahlungsaufforderung

Hi alle zam.
Hab eine teure Hose an einen grossen versandhändler zurückgeschickt da die Hose qualitative Mängel aufweist. Zuvor hab ich schriftlich auf deren Seite eine Reklamation (keinen einfachen rückversand) ausgefüllt.

Man teilte mir mit dass sie innerhalb von 14 Tagen die Reklamation prüfen werden. Natürlich nach Erhalt der Ware natürlich und sich wieder bei mir melden.

Mittlerweile habe ich eine zahlungserinnerung bekommen (habe per Rechnung bestellt) aber noch keine weiteren Infos bezüglich der reklamation erhalten.

Was könnt ihr empfehlen? Soll ich der zahlungserinnerung widersprechen? Denen schreiben bzw. anrufen? Oder gilt die nicht da eine Reklamation vorliegt, die anscheinend noch nicht bearbeitet wurde?

Mfg

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
Was könnt ihr empfehlen? Soll ich der zahlungserinnerung widersprechen? Denen schreiben bzw. anrufen?

Genau - der Mahnung unter Verweis auf die Reklamation in Bearbeitung erst mal widersprechen.

Wobei streng juristisch die Rechnung bezahlt werden müsste, egal ob eine Reklamation in Bearbeitung ist oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei ich dann mit der Zahlung eventuell akzeptiere die Ware so anzunehmen und die Reklamation eventuell abgeschlossen wird. Abgesehen davon habe ich den zu bezahlenden Artikel nicht. Der liegt bei dem versandhändler. Deswegen würde ich ungern bezahlen wollen.

Mfg


-- Editiert von go537835-11 am 03.02.2020 21:54

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Tatsächlich hat man, wenn ein Mangel vorliegt, ein Zurückbehatungsrecht. Je nachdem, wie man "streng juristisch" definiert ;) , ist es also völlig legitim die Zahlung noch zu verweigern. Mit Blick darauf, dass die Reklamation ja auch zu Unrecht stattfinden könnte, wird der Hinweis von H-v-S in richtigem Sinne gemeint gewesen sein; ich würde aber, wenn ich deine Sorge hätte, ebenso vorgehen. Außen vor gelassen, dass ich diese Sorge wohl nicht unbedingt hätte bei einem großen Versandhändler.

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#4
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gilt die zahlungserinnerung nicht da ihnen eine Reklamation zur Bearbeitung vorliegt oder soll man sicherheitshalber dem widersprechen? Die zahlungserinnerungen werden vermutlich automatisiert verschickt.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

"Streng juristisch" muss die Rechnung NICHT bezahlt werden, bevor die Mängel beseitigt sind.

Zitat:
BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 – VIII ZR 211/15
Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von
Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises
und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben
(§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.

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#6
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

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#7
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hilft mir schon. Möchte an dieser Stelle noch erwähnen, dass dem ganzen bereits eine herkömmliche Retoure vorausging. Ich habe die Hose an einem Samstag erhalten und am selben Tag innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt wieder zur Post gebracht unter Angabe die Hose habe verarbeitungsmängel.

Nach ein paar Tagen teilte man mir mit, ich hätte die Hose gewaschen und die Retoure könne nicht angenommen werden. Entweder sie wird zurückgeschickt oder vernichtet soll aber bezahlt werden. Ich kann guten Gewissens sagen, dass ich die Hose nicht gewaschen habe. Die Mängel wurden nicht beachtet.

Bei einem Anruf dort erzählte man mir das gleiche. Vernichten oder zurückschicken und bezahlen.

Dann habe ich, und hier setzt das Thema an, eine Reklamation beantragt mit Bezug auf die sichtbaren verarbeitungsmängel mit Bildern der Mängel etc.
Alles weitere ist bekannt.

Die Frage ist, wie weit ich im Recht bin? Ich habe die Hose nicht gewaschen aber sie besitzt erhebliche verarbeitungsmängel für eine hochpreisige Jeans Hose einer bekannten Firma. Das ich nach der Retoure extra reklamiert habe. Da die Mängel so nicht von mir akzeptiert werden können. Ich sollte demnächst eine Antwort auf Reklamation erhalten aber hab auch die zahlungserinnerung erhalten. Wäre schön, wenn hierfür jemand einen Tipp hätte.

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
Hab eine teure Hose an einen grossen versandhändler zurückgeschickt da die Hose qualitative Mängel aufweist. Zuvor hab ich schriftlich auf deren Seite eine Reklamation (keinen einfachen rückversand) ausgefüllt.


Zitat (von go537835-11):
am selben Tag innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt wieder zur Post gebracht unter Angabe die Hose habe verarbeitungsmängel.


Zitat (von go537835-11):
Nach ein paar Tagen teilte man mir mit.
...
Dann habe ich, und hier setzt das Thema an, eine Reklamation beantragt mit Bezug auf die sichtbaren verarbeitungsmängel mit Bildern der Mängel etc.


@TE: Wenn Sie nur Teile wiedergeben, können Sie keine korrekten Antworten erhalten.

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#9
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie teile? Ich denke ich habe es so verständlich dargebracht wie es mir schriftlich möglich ist.

Ich verstehe. Ich werde zu dem Fall mit der Unterstellung seitens dem versandhändler eventuell noch ein eigenes Thema aufmachen.

Leider wurde aus einer einfachen retoure ein komplexes Thema.

Danke für den Hinweis.

-- Editiert von go537835-11 am 04.02.2020 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
Wie teile? Ich denke ich habe es so verständlich dargebracht wie es mir schriftlich möglich ist.


Warum dann drei unterschiedliche Sachverhalte?
a) Sie haben schriftlich vor der Rücksendung auf der Internetseite eine Reklamation beantragt.
b) Sie haben die Hose zur Post gebracht und dabei wie auch immer die Mängel aufgeführt.
c) Sie haben erst nach einige Tagen eine Reklamation beantragt.

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#11
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ursprünglich war das Thema für den Sachverhalt "Reklamation und trotzdem zahlungserinnerung erhalten" gedacht. Der Einfachheit halber. Leider hat das andere aber damit zu tun.

Zusammenfassung:

>Vom 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch gemacht unter Angabe mangelhaftem Artikel.
>Retoure abgelehnt wegen angeblicher Nutzung des Artikels (gewaschen)
>Rückgabegrund wurde dabei ignoriert.
>Auf einer speziellen Seite des versandhändlers eine Reklamation des Artikels beantragt aufgrund verarbeitungsfehler.
>Bisher keine Antwort zur Reklamation aber zahlungserinnerung da sich Aktion nun schon einige Tage hinzieht und am WE Zahlungsziel gewesen wäre.

Retoure ist nicht gleich Reklamation wie ich nun auch Weiss. Retoure bedeutet, ware ungenutzt zurückschicken meist innerhalb von 14 Tagen. Meist geht ware Dann wieder in den Verkauf. Reklamation bedeutet Beanstandung der Qualität des Artikels, defekte, unnutzbarkeit usw.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
Bisher keine Antwort zur Reklamation


Das siehst Du wohl so, für den Händler ist die Sache lange durch:

Zitat (von go537835-11):
Retoure abgelehnt wegen angeblicher Nutzung des Artikels (gewaschen)


Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Händler das als einen Vorgang wertet und bearbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
und am selben Tag innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt wieder zur Post gebracht

Auf welcher Rechtsgrundlage basierend? Widerrufsrecht oder gesetzliche Sachmängelhaftung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke aber die Sache wurde nun zu meinen gunsten geklärt.

Nachdem die einfache Retoure trotz eindeutigen Mängeln nicht akzeptiert wurde hat die anschließende reklamation (sachmängel) gefruchtet.

Danke für eure Tipps.

-- Editiert von go537835-11 am 06.02.2020 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go537835-11):
Nachdem die einfache Retoure trotz eindeutigen Mängeln nicht akzeptiert wurde hat die anschließende reklamation (sachmängel) gefruchtet.

Ok, man ist also im ersten Fall an einen nicht wirklich denkenden Mitarbeiter gelangt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go537835-11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Das war auch mein Gedanke.

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