Reklamation von Matratzen und Verkäuferreaktion

22. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
struessjer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Reklamation von Matratzen und Verkäuferreaktion

Hallo zusammen,

ich bitte um Meinungen zu folgendem Fall:

Käufer A kauft im Internet zwei Matratzen bei einem gewerblichen Ebay-Händler. Nach ca. 2-3 Monaten sind die Matratzen nicht mehr zu gebrauchen, da sich tiefe Kulen bilden. Auf die Reklamation antwortet der Händler wie folgt:

quote:
Hallo,

wir können Ihr Anliegen verstehen.

Gerne schicken wir Ihnen neue Ware, müssen diese in Höhe des Kaufpreises erstmal in Rechnung stellen.

Leider kommt es immer häufiger vor, daß eine unsachgemässe Behandlung der Ware vorliegt, für welche wir nicht haften.

Sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist, wird die Ersatzware sofort an Sie versendet.

Sollten Sie keine Vorauslieferung benötigen, entfällt die Vorauszahlung.

Die beanstandete Ware lassen wir zur Prüfung abholen.

Wenn Ihre Reklamation berechtigt ist, zahlen wir nach Prüfung der Ware, das gezahlte Pfand (wenn Pfand gezahlt wurde) umgehend komplett an Sie zurück.

Falls die Reklamation nicht berechtigt ist, müssen wir Ihnen die Kosten (Abholung und Versand), in Höhe von 39,90,-€ in Rechnung stellen, die vor dem Rückversand geleistet werden müssen.

Reklamation wegen Kuhlenbildung.

Bedenken Sie, das eine gewisse Anpassung im Beckenbereich (etwas weicher), keinen Reklamationsgrund darstellt.

+++ WIR MÖCHTEN DARAUF HINWEISEN +++

DIE WARE WIRD VON SPEZIALISTEN GEPRÜFT: DIESE ERKENNEN SOFORT, OB DIE MATRATZEN "VON ANFANG AN"; REGELMÄSSIG GEWENDET WURDEN.

FALLS DIE MATRATZE VORSÄTZLICH BEMÄNGELT WIRD; OBWOHL BEWUSST IST, DAS DIE MATRATZE, "VON ANFANG AN" NICHT REGELMÄSSIG GEWENDET WURDE, WERDEN ALLE KOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT. DIES WERDEN WIR AUCH RECHTLICH DURCHSETZTEN.

MATRATZEN MIT BLUT bzw. URINVERSCHMUTZUNGEN, WERDEN VON UNS GRUNDSÄTZLICH, NICHT WEITER GEPRÜFT, DA DIESER UMSTAND ALLEINE, EINE UNSACHGEMÄSSE BEHANDLUNG DARSTELLT, FÜR DIE WIR NICHT HAFTEN.


+++ Dieses Vorgehen ist juristisch geprüft und zulässig +++


Wie ist diese Antwort des Verkäufers zu bewerten?



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"Gruß struessjer (made in Cologne)"

-- Editiert am 22.03.2010 12:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist diese Antwort des Verkäufers zu bewerten? <hr size=1 noshade>


Naja, man hat irgendwie das unbestimmte Gefühl, dass die Sache ziemlich schlecht für einen ausgehen könnte

Überweist man die EUR 200,00, so kann es zumindest bei einem unseriösen Händler dazu führen, dass man erst einmal eine Ersatzlieferung bekommt, die möglicherweise den gleichen Sachmangel aufweist, wie die beanstandeten Matratzen, dann nämlich, wenn es sich um Schrottmatratzen handelt.

Nach Abhholung der beanstandeten Matratzen und Prüfung durch einen entsprechend "geimpften" Sachverständigen wird die Reklamation abgelehnt. Man besitzt nun 4 Matratzen, darf möglicherweise noch zuzahlen, wenn die Ersatzlieferung teurer ist als EUR 200,00, hat die Transportkosten zu begleichen und dazu noch die Kosten für den Sachverständigen.

Entscheidet man sich nicht für eine Ersatzlieferung, fällt zumindest das Pfand weg, dafür kann man aber möglicherweise einige Wochen auf der Luftmatratze schlafen, wenn man sonst keine Ersatzmatratzen hat.

Wichtig ist, den Zustand der Matratzen zu dokumentieren (Fotos, Zeugen, kleines Protokoll). Je genauer, desto besser.

Wenn man im Vorfeld schon das Gefühl hat, möglicherweise verschaukelt zu werden, sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen, man muss sich entsprechend präparieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in einem Beweisverfahren vom Händler Matratzen präsentiert werden, die präpariert wurden. Wenn man jetzt nicht nachweisen kann, dass es nicht die eigenen Matratzen sein können oder zumindest nicht im Zustand vor Abholung, sieht es gar nicht so gut aus.

"Dieses Vorgehen ist juristisch geprüft und zulässig" klingt schon wie eine Kampfansage, obwohl sie eigentlich nichts besagt. Für das, was manche Rechtsanwälte für "juristisch zulässig" halten, landet der Normalbürger nicht selten im Knast.

Allerdings könnte es tatsächlich so sein. Umstritten war immer das Prüfungsrecht, darum geht es hier. Und jetzt hat der BGH gerade vor ein paar Tagen ein entsprechendes Urteil gefällt.

BGH; Urteil vom 10.03.2010 [Aktenzeichen: VIII ZR 310/08 ]

Es gibt nur eine Pressemitteilung, aber immerhin:

Das Nacherfüllungsverlangen als Voraussetzung für die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB ** aufgeführten Rechte des Käufers beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen. Denn dem Verkäufer soll es mit der ihm vom Käufer einzuräumenden Gelegenheit zur Nacherfüllung gerade ermöglicht werden, die verkaufte Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann. Der Verkäufer kann von der ihm zustehenden Untersuchungsmöglichkeit nur Gebrauch machen, wenn ihm der Käufer die Kaufsache zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Sachmaengelhaftung-beim-Kauf-und-Vertragsruecktritt.news9337.htm

Mehr weiß man noch nicht, aber es steht anscheinend fest, dass der Händler ein Vorab-Prüfungsrecht hat. Man wird abwarten müssen, wie die Einzelheiten sind, einiges bleibt offen.

Jedenfalls kann man nicht Zug um Zug auf Ersatzlieferung bestehen, ohne dass der Händler Gelegenheit zur Prüfung hatte.

quote:<hr size=1 noshade>DIE WARE WIRD VON SPEZIALISTEN GEPRÜFT: DIESE ERKENNEN SOFORT, OB DIE MATRATZEN "VON ANFANG AN"; REGELMÄSSIG GEWENDET WURDEN. <hr size=1 noshade>


Vielleicht arbeiten diese professionellen Hellseher im Lager des Händlers, wenn sie nicht gerade begutachten, eher ein bisschen lustig, als beängstigend, jedenfalls gelten in einem Verfahren andere Maßstäbe. Jedoch scheint das "Wenden" so eine Art Allzweckwaffe von Matratzenverkäufern zu sein, manche verlangen ernsthaft eine entsprechende Buchführung über das Wenden, sozusagen ein Wende-Wartungs-Buch.

Jetzt weiß man nicht, welche Pflegehinweise explizit den Matratzen beigelegt waren, ob diese überhaupt gewendet werden können. Manche haben nur eine nutzbare Oberfläche, andere haben eine Winter- und Sommerseite, man wird wohl kaum im Winter die Sommerseite nutzen müssen oder umgekehrt.

Übrigens hat man das "Drehen" vergessen.

Sicherlich ist es sinnvoll Matratzen zu lüften und hier und da zu wenden, zu reinigen etc. Die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrer Ausgabe 3/2009 S. 55, Matratzen mindestens alle 3 Monate zu wenden, das wäre ein vernünftiger Ansatz. So alt sind hier die Matratzen aber noch gar nicht.

quote:<hr size=1 noshade>FALLS DIE MATRATZE VORSÄTZLICH BEMÄNGELT WIRD; OBWOHL BEWUSST IST, DAS DIE MATRATZE, "VON ANFANG AN" NICHT REGELMÄSSIG GEWENDET WURDE, WERDEN ALLE KOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT. DIES WERDEN WIR AUCH RECHTLICH DURCHSETZTEN. <hr size=1 noshade>


Naja, klingt drohender als es ist, auch darüber entscheidet im Zweifel der Richter. Es geht einfach darum, ob ein Händler Überprüfungskosten geltend machen kann, wenn der Kunde eine unberechtigte Reklamation hat. Das ist aber auch vom BGH geklärt, wir hatten vor ein paar Tagen einen entsprechenden Thread.

http://www.123recht.net/Anfahrtkosten-f%C3%BCr-M%C3%A4ngelbegutachtung-__f216650.html

Hier versucht der Händler schon im Vorfeld alles und jedes auf das "sicherlich" unterlassene Wenden der Matratzen zu schieben, abwegig.

Wenn eine Matratze schon nach etwas über 2 Monaten nicht mehr benutzbar ist, so wird sich das dem Käufer bei vernünftiger Betrachtungsweise als Sachmangel darstellen, der auch mit einem Wenden nichts zu tun haben sollte. Der Käufer soll nicht an einer Reklamation gehindert werden, näheres im Urteil des BGH.

BGH, Urt. v. 8. Januar 2008 - X ZR 97/05

Dennoch wird Stress vorprogrammiert sein, da kann man sich jetzt schon einigermaßen sicher sein.

Zur Beweislast:

Ein Sachmangel ist immer vom Käufer nachzuweisen, in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang besteht zugunsten des Verbrauchers bei einem Verbrauchsgütekauf (Verbraucher kauft beim Unternehmer) eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Händler kann das widerlegen, hätte den vollen Gegenbeweis zu erbringen (§ 476 BGB ).

Hier noch ein Überblick über Gewährleistungsrechte:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1

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-- Editiert am 23.03.2010 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
struessjer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo bogus1,

erst einmal vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich sehe das ähnlich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in einem -rein fiktiven- Forum, ähnliche Fälle beschrieben sind. Dort sind alle Reklamationen vom Verkäufer abgelehnt worden.
Wenn ich der Käufer wäre, würde ich jetzt wie folgt verfahren:
- neue, gute Matratzen kaufen
- die beanstandeten Matratzen abholen lassen (vorher fotografieren!)
- auf Antwort des Verkäufers warten
Sollte der Reklamation stattgegeben werden, hätte man zwar noch mal zwei Schrottmatratzen. Aber keine zusätzlichen Kosten. Bei Ablehnung der Reklamation mit anwaltlicher Hilfe (Rechtschutz vorhanden), versuchen, den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Habe ich noch eine alternative Möglichkeit vergessen?


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"Gruß struessjer (made in Cologne)"

-- Editiert am 23.03.2010 10:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Habe ich noch eine alternative Möglichkeit vergessen?


Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und Pioniergeist besitzt, kann man es riskieren. Anscheinend hat das aus dem Forum noch keiner versucht.

Würde nach Ablehnung vom Vertrag zurücktreten und per Fristsetzung den Kaufpreis einfordern (zahlen Sie spätestens bis dann und dann). Das hat den Vorteil, dass das 1. Schreiben des Anwalts nicht erst verzugsbegründend ist, der Händler befindet sich dann schon in Verzug. Demnach wären diese Kosten dafür im Rahmen des Verzugsschadens bei Obsiegen im Prozess oder bei Einlenken des Händlers von ihm zu erstatten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
il61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich habe mit dem Verkäufer dasselbe Problem und habe auch so eine nette Mail bekommen.Mich würde brennend interessieren, ob sich da schon was ergeben hat.Ich möchte das nicht so hinnehmen, vielleicht können wir zusammen was tun.
Schöne Grüsse von Ines

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
struessjer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ines,

ich habe mir jetzt erst mal ein paar anständige Matratzen in einem Fachgeschäft in meiner Nähe gekauft. Die alten Matratzen stehen noch bei mir und ich überlege, wie ich die Kosten des Rückversand umgehen kann. Vor allem, da ich befürchte, dass die pro Matratze anfallen. Ich möchte denen ungern nochmal 80,00 EUR in den Rachen werfen. Auf eine persönliche Anlieferung der alten Matratzen lassen die sich leider nicht ein, obwohl die nur ein paar Kilometer von meinem Wohnort entfernt sitzen.
Ich überlege noch, wie ich weiter verfahre, aber zumindest schlafe ich jetzt wieder gut :) :devil:



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"Gruß struessjer (made in Cologne)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
il61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Habe gerade bei Ebay noch mehr gelesen-das kann ja alles nicht wahr sein. Ich hatte drei Matratzen gekauft-leider.Ich denke es geht nur über einen Anwalt.Es wäre schön, wenn wir uns weiter austauschen könnten. Einen schönen Tag wünsche ich.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dreimucklers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hast du eine Ahnung ab welchem Wert die Kuhle als Reklamationsfähig gilt? Bei meiner Matratze geht es um ca 1 cm und der Hersteller akzeptiert aber erst ab 1,5/2 cm.

Wäre nett, wenn du da etwas für mich hättest!
Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Das kommt auf den Härtegrad der Matratze an, dem Körpergewicht des Aufliegenden und ob der Wert 1,5/2 cm dem objektiven Stand der Technik entspricht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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