Hallo zusammen,
ich bitte um Meinungen zu folgendem Fall:
Käufer A kauft im Internet zwei Matratzen bei einem gewerblichen Ebay-Händler. Nach ca. 2-3 Monaten sind die Matratzen nicht mehr zu gebrauchen, da sich tiefe Kulen bilden. Auf die Reklamation antwortet der Händler wie folgt:
quote:
Hallo,
wir können Ihr Anliegen verstehen.
Gerne schicken wir Ihnen neue Ware, müssen diese in Höhe des Kaufpreises erstmal in Rechnung stellen.
Leider kommt es immer häufiger vor, daß eine unsachgemässe Behandlung der Ware vorliegt, für welche wir nicht haften.
Sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist, wird die Ersatzware sofort an Sie versendet.
Sollten Sie keine Vorauslieferung benötigen, entfällt die Vorauszahlung.
Die beanstandete Ware lassen wir zur Prüfung abholen.
Wenn Ihre Reklamation berechtigt ist, zahlen wir nach Prüfung der Ware, das gezahlte Pfand (wenn Pfand gezahlt wurde) umgehend komplett an Sie zurück.
Falls die Reklamation nicht berechtigt ist, müssen wir Ihnen die Kosten (Abholung und Versand), in Höhe von 39,90,- in Rechnung stellen, die vor dem Rückversand geleistet werden müssen.
Reklamation wegen Kuhlenbildung.
Bedenken Sie, das eine gewisse Anpassung im Beckenbereich (etwas weicher), keinen Reklamationsgrund darstellt.
+++ WIR MÖCHTEN DARAUF HINWEISEN +++
DIE WARE WIRD VON SPEZIALISTEN GEPRÜFT: DIESE ERKENNEN SOFORT, OB DIE MATRATZEN "VON ANFANG AN"; REGELMÄSSIG GEWENDET WURDEN.
FALLS DIE MATRATZE VORSÄTZLICH BEMÄNGELT WIRD; OBWOHL BEWUSST IST, DAS DIE MATRATZE, "VON ANFANG AN" NICHT REGELMÄSSIG GEWENDET WURDE, WERDEN ALLE KOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT. DIES WERDEN WIR AUCH RECHTLICH DURCHSETZTEN.
MATRATZEN MIT BLUT bzw. URINVERSCHMUTZUNGEN, WERDEN VON UNS GRUNDSÄTZLICH, NICHT WEITER GEPRÜFT, DA DIESER UMSTAND ALLEINE, EINE UNSACHGEMÄSSE BEHANDLUNG DARSTELLT, FÜR DIE WIR NICHT HAFTEN.
+++ Dieses Vorgehen ist juristisch geprüft und zulässig +++
Wie ist diese Antwort des Verkäufers zu bewerten?
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"Gruß struessjer (made in Cologne)"
-- Editiert am 22.03.2010 12:37