Reklamation wird nur bei Vorlage einer Fremdrechnung bearbeitet.

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Thome123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation wird nur bei Vorlage einer Fremdrechnung bearbeitet.

Hallo Leute,

die SuFu hat mr leider nicht weitergeholfen.

Ich habe ein Ersatzteil fürs Auto bestellt, es wurde geliefert von einem gelehrten Kfz-Mechatroniker eingebaut und ist nun nach gut vier Monaten defekt.
Ich habe das dem Verkäufer gemeldet, doch der will die Reklamation nur bearbeiten, wenn ich ihm eine Rechnung einer Fachwerkstatt vorlege, die das Teil eingebaut hat.

Kann der Verkäufer dies so verlagen? Das Teil hätte ich auch selbst einbauen können, das waren Bowdenzüge und Plastikrollen für eine Schiebetür, also nichts wo ein Meisterbrief für erfoderlich wäre ;)

Danke schon mal.
Gruß
Thome2309

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Thome123):
Kann der Verkäufer dies so verlagen?


Vermutlich nicht, es sei denn, dass es vorher so vertraglich geregelt wurde.

Aber was willst Du erreichen? Das Teil war bei Übergabe ok und ist erst im Laufe der Zeit durch vermutlich mechanische Belastung beschädigt worden.
Oder gibt es ein Garantieversprechen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Thome123):
Kann der Verkäufer dies so verlagen?

Angesichts dessen, das er es doch schon gemacht hat, dürfte die Frage nach "kann er" doch schon hinreichend beantwortet haben?



Da man noch innerhalb der ersten 6 Monate ist, ist der Verkäufer beweisbelastet dafür, das der Artikel nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.
Und Bewiesen meint dann auch tatsächlich beweisen und nicht nur vermuten oder irgendwelche Theorien aufstellen.
Irgendwelche Einbaurechnungen muss der Verbraucher hier auch nicht zur Verfügung stellen um die Rechte gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend zu machen.

Würde ich dem Verkäufer noch mal mitteilen (mit Zustellnachweis) und einen Austauch der Ware gegen fehlerfreie Ware fordern. Mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage).

Falls die Ware noch nicht beim Verkäufer ist, würde ich diese hinsenden und das Schreiben dem Paket beilegen.



Dann abwarten wie er reagiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thome123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar.
Vielen Dank!

Gruß
Thome2309

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Kann es vielleicht sein, dass der Verkäufer schlichtweg bereit ist, über seine Pflichten aus der Sachmängelhaftung hinaus, den Preis des Teils rückzuerstatten, ohne dass man ihm das Defekte Teil zuvor zur Überprüfung schickt?

Hätte den charmanten Vorteil, dass man unkomplizierter an seinen "Ersatz" kommst.

An sonsten müsste man den Zug ausbauen, warten, einen neuen ausbauen. In der Zwischenzeit kann man den Wagen vielleicht nicht nutzen.
Durch Vorlage einer "Fachmannrechnung" kann sich der Verkäufer ein Stück weit vor Betrügern absichern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.011 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen