Hallo Leute,
die SuFu hat mr leider nicht weitergeholfen.
Ich habe ein Ersatzteil fürs Auto bestellt, es wurde geliefert von einem gelehrten Kfz-Mechatroniker eingebaut und ist nun nach gut vier Monaten defekt.
Ich habe das dem Verkäufer gemeldet, doch der will die Reklamation nur bearbeiten, wenn ich ihm eine Rechnung einer Fachwerkstatt vorlege, die das Teil eingebaut hat.
Kann der Verkäufer dies so verlagen? Das Teil hätte ich auch selbst einbauen können, das waren Bowdenzüge und Plastikrollen für eine Schiebetür, also nichts wo ein Meisterbrief für erfoderlich wäre
Danke schon mal.
Gruß
Thome2309
Reklamation wird nur bei Vorlage einer Fremdrechnung bearbeitet.
18. April 2018
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Frage vom 18. April 2018 | 13:20
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamation wird nur bei Vorlage einer Fremdrechnung bearbeitet.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. April 2018 | 14:38
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann der Verkäufer dies so verlagen? :
Vermutlich nicht, es sei denn, dass es vorher so vertraglich geregelt wurde.
Aber was willst Du erreichen? Das Teil war bei Übergabe ok und ist erst im Laufe der Zeit durch vermutlich mechanische Belastung beschädigt worden.
Oder gibt es ein Garantieversprechen?
Berry
#2
Antwort vom 18. April 2018 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39842x hilfreich)
ZitatKann der Verkäufer dies so verlagen? :
Angesichts dessen, das er es doch schon gemacht hat, dürfte die Frage nach "kann er" doch schon hinreichend beantwortet haben?
Da man noch innerhalb der ersten 6 Monate ist, ist der Verkäufer beweisbelastet dafür, das der Artikel nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.
Und Bewiesen meint dann auch tatsächlich beweisen und nicht nur vermuten oder irgendwelche Theorien aufstellen.
Irgendwelche Einbaurechnungen muss der Verbraucher hier auch nicht zur Verfügung stellen um die Rechte gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend zu machen.
Würde ich dem Verkäufer noch mal mitteilen (mit Zustellnachweis) und einen Austauch der Ware gegen fehlerfreie Ware fordern. Mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage).
Falls die Ware noch nicht beim Verkäufer ist, würde ich diese hinsenden und das Schreiben dem Paket beilegen.
Dann abwarten wie er reagiert.
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#3
Antwort vom 19. April 2018 | 09:46
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar.
Vielen Dank!
Gruß
Thome2309
#4
Antwort vom 21. April 2018 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Kann es vielleicht sein, dass der Verkäufer schlichtweg bereit ist, über seine Pflichten aus der Sachmängelhaftung hinaus, den Preis des Teils rückzuerstatten, ohne dass man ihm das Defekte Teil zuvor zur Überprüfung schickt?
Hätte den charmanten Vorteil, dass man unkomplizierter an seinen "Ersatz" kommst.
An sonsten müsste man den Zug ausbauen, warten, einen neuen ausbauen. In der Zwischenzeit kann man den Wagen vielleicht nicht nutzen.
Durch Vorlage einer "Fachmannrechnung" kann sich der Verkäufer ein Stück weit vor Betrügern absichern.
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