Reklamationen nur in der Woche ?

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
chtulhu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reklamationen nur in der Woche ?

Hallo und Guten Tag an alle Member dieses Forums,

ist mir doch heute was komisches passiert. Ich kaufte vor zwei wochen einen wlan Adapter, welcher gestern (Freitag) nicht mehr funtionsfähig war. Heute (Samstag) ging ich zum Laden wo ich das Teil erstanden habe, und wollte ein Austauschgerät haben, da musste ich mir sagen lassen, das ich im Verkaufslokal bin, und hier nur Verkäufe getätigt werden. Das Servicecenter, welches sich in einem Laden zwei nummern weiter befindet, hätte heute geschlossen und daher könnte man mir nicht weiterhelfen.

Meiner Meinung müsste doch der Verkäufer an den Tagen, an denen er Ware verkauft, auch Reklamationsbearbeitungen durchführen, oder sehe ich das falsch? Kann er sich wirklich auf eine räumliche und damit auch zeitlich getrennte Reklamationsbearbeitung berufen?

Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe

c ya

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Die Bearbeitung durch einen "SPezialisten" ist letztendlich auch im Interesse des Kunden.

Diese organisatorische Aufteilung der Bearbeitung darf jedoch nicht zum Nachteil des Kunden sein. So kann sich der Verkäufer z.B. nicht auf eine Verjährung / Verfristung von Ansprüchen berufen.

Sollte der Kunde dies aber ausdrücklich fordern, so muß der Verkäufer die Ware auch entgegen nehmen und an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Eine "Anwesenheitspflicht" oder sowas des Kunden gibt es nicht. Ich persönlich wäre aber gern dabei, wenn meine defekte Ware begutachtet wird.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

---

-- Editiert von Harry2000 am 15.01.2005 19:19:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chtulhu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nachdem ich mich nun abgeregt habe, mehreren Freunden mein Leid geklagt hatte, schnappte sich doch grad mein Kumpel die Rechnung, und siehe da, was habe ich da nur auf der von mir unterschriebenen Rechnung etwas kleiner zu stehen ?
" Reklamationen nur in der Woche von Mo-Fr 10-19h"

Hätte mich doch der Verkäufer nur einfach auf diese Zeile hingewiesen, welch liebliche Töne könnte dann meine Stimme noch von sich geben ... aber nun .. nur noch gekrächze :)

Also hatt sich meine Frage dahingehend erledigt.



-- Editiert von chtulhu am 15.01.2005 20:52:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Er hätte sie annehmen müssen, kann sich für die Bearbeitung und Rep. bis zu 2 Wochen Zeit nehmen, ansonsten, wenn meine Techniker nicht da sind, nehme ich auch Reklamationen an, aber ich bearbeite sie nicht, was für den Kunden durchaus von Vorteil ist, ich habe nämlich keinen Schimmer wie das funktioniert und das obwohl ich eine PC Firma leite, muß ich auch nicht, dafür habe ich Techniker die aber auch mal frei haben, insbes. Samstags ist das normal und hinzunehmen,ausserdem muß und kann eine Reklamation nicht immer sofort bearbeitet werden, da es sich schliesslich um Computer Hardware handelt und nicht um Klamotten,z.B.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chtulhu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da hatt sich wahrscheinlich auch meine Ego zu Wort gemeldet, denn ich hab selbst jahrelang als Techniker inner PC Bude gearbeitet. Und ich weiss, wann Sachen defekt sind, oder wann es nur an der Bedienung hapert.

Aber jetzt hast du mir angst gemacht ... 2 Wochen zur Nachbesserung?? Auch innerhalb der ersten 6 Monate? Kann ich da nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld wiederverlangen?? Ich würde gerne die Geschäftsbeziehungen zu diesem Händler einstellen.
*** Edit *** Lesen kann ja soviel gutes bringen :) Leider kann der Händler doch auf Nachbesserung (Neulieferung des Gerätes) bestehen. Na mal sehen ob das von mir am Samstag zurückgelegte Gerät am Montag verfügbar ist und sich der Austausch unkompliziert gestaltet. *** /Edit ***

*** Delete ***
Wenn er wirklich die Zeit zur Nachbesserung hatt, wär es ja wahrscheinlich am vernünftigsten wenn ich Ihn am Montag gleich eine Frist zur Nachbesserung setze, oder? Und diese gleich am besten schriftlich. *** /Delete ***

Oder ich bestell mir das Teil nochmal direkt bei dem Händler ausm Onlineshop, tausche das mit meinem defekten Teil aus und nehme dann das Fernabsatzgesetz in Anspruch. Aber das wird wahrscheinlich nur halblegal sein :)

Naja, mal sehen wies am Montag weitergeht.

c ya

-- Editiert von chtulhu am 16.01.2005 15:10:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo chtulhu

"Oder ich bestell mir das Teil nochmal direkt bei dem Händler ausm Onlineshop, tausche das mit meinem defekten Teil aus und nehme dann das Fernabsatzgesetz in Anspruch. Aber das wird wahrscheinlich nur halblegal sein "

Wollte nur anmerken, dass es sich hierbei um Betrug handelt, der mit Hilfe von Seriennummern sehr leicht aufzudecken ist.
Ich würde es lassen. Einer meiner Kunden hat so einen Versuch ebenfalls bei mir gestartet. Anstatt einer Kulanzreparatur oder einem Sofortaustausch hatte er Überprüfungs- und Versandkosten am Hals.

Mir wäre sowas zu teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
chtulhu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

alleine das es Betrug ist, sollte jedem Abschreckung genug sein.

Ob der Händler dann noch so ein gutes Warenwirtschaftssystem hatt, um dies nachzuverfolgen und zur Anzeige zu bringen sollte bei dieser Überlegung aber keine Rolle spielen, da diese verboten ist.

c ya

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

In der Regel wird bei neuer Ware direkt nach Prüfung ausgetauscht.
Wenn Du den Betrug bei meinem Online Shop versuchst, bekommen wir das 1. raus und zeigen Dich 2.an, ausser Du zahlst 49 € + Versand.
Also Vorsicht, könnte mal ein Händler schlauer sein als Du!


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chtulhu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das wird eh alles OT hier ;) aber WENN, dann würde ich natürlich den selben Händler nehmen, und mir nicht einen anderen (schuldlosen) Händler aussuchen. Ausserdem wäre es reine Dummheit ein Produkt mit eindeutig zuordnungsbarer Seriennummer bei einem andren Händler austauschen zu wollen. Bei einem Kabel oder einem Lüfter mags ja noch gehen. Aber egal ...

Fazit: Habs am Montag ausgetauscht bekommen, wenn auch mit ein wenig Quängelei, weil das Gerät von Windows erkannt würde, und mann keinen AP in der nähe hätte um eine Verbindung aufzubauen. Als ich ihnen aber anhand meines Notebooks zeigte, das selbst dieses 4 APs fand mit der internen Wlan Karte, tauschte er es mir unter murren aus.

Was in mir wieder die Frage aufrief, in wie weit ich den Defekt eines Gerätes nachweisen muss. Gut, war voll in dem Laden, aber ich kann doch bei der Überprüfung erwarten das eine richtige Testumgebung aufgebaut wird, also notfalls ein AP aus der Packung genommen wird. Und nicht das mann sich mit einer lapidaren Windows Installation und der Aussage, man habe keinen AP, abspeisen lassen muss.

Naja, so long



-- Editiert von chtulhu am 19.01.2005 05:00:38

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.158 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen