Reparatur oder Umtausch, worauf habe ich Recht?

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
i-kan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Reparatur oder Umtausch, worauf habe ich Recht?

Hallo Leute,

leider habe ich ein ziemlich großes Problem. Würde gerne die komplette Story erzählen, doch die wäre viel zu lang. Daher mal kurz in Stichpunkten zusammengefasst:

1. Notebook direkt beim Online Shop vom Hersteller bestellt.
2. Am 23.10.08 habe ich das Gerät erhalten (nach 5 Wochen Lieferzeit; angegeben war "Sofort Lieferbar")
2. Nach einer Woche Benutzung habe ich bemerkt, dass das Gehäuse nicht sauber verarbeitet wurde und habe es zur Reparatur geschickt.
3. Nach 4 Wochen habe ich das Gerät erhalten, jedoch wurden die Mängel nicht vollständig beseitigt, stattdessen habe ich weitere Mängel entdeckt, wie z.B. Werkzeugspuren am Gehäuse (die Reparatur wurde eigentlich auf 10-15 Tage geschätzt).
4. Direkt beim Hersteller bzw. Support die weiteren Mängel reklamiert. Der Support wollte sich telefonisch bei mir melden um die 2. Reparatur zu planen. Nun seit einer Woche habe ich noch keinen Anruf erhalten.


Was mich am meisten stört ist, dass ich schon mindestens 10-15 € Telefonkosten nur durch den telefonischen Support habe. Auf Mails antworten die erst gar nicht. Ich habe schon über fünf mal mit dem Support-Chat geschrieben und sollte jedesmal einen Rückruf erhalten, doch bisher habe ich noch keinen einzigen Anruf bekommen.

Meine Fragen:
- Was kann ich machen, damit die sich mal melden und etwas unternehmen?
- Kann ich jetzt schon ein neues Gerät bzw. mein Geld verlangen?
- Das Notebook hat einen Marktwert von 1000 €. Ich habe das Gerät für 760 € bekommen, da es eine Rabattaktion gab. Falls ich mein Geld zurückbekommen sollte, kann ich die Differenz zu einem neuen Gerät verlangen (240€)?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Insbesondere musst Du 2 Dinge unterscheiden: Gewährleistung = gesetzliche Sachmängelhaftung (24 Monate Verkäufer) und Garantie = Hersteller.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate, dafür ist nur der Verkäufer zuständig. Für die ersten 6 Monate gilt bei dem Notebook die Vermutung, dass der Sachmangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Nach 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass dies der Fall war, was außerordentlich schwierig sein kann.

Die Garantie des Herstellers dagegen ist eine freiwillige Zusatzleistung, die so lange gewährt wird, wie ihre Dauer ist. Über diese Garantie wird im Regelfall nur repariert, nur wenn das nicht möglich ist, gibt es manchmal einen Austausch.

Und damit sind die Fronten abgesteckt. Hier ist der Hersteller über seinen Online-Shop auch Verkäufer, dennoch kann es sein dass Gewährleistungsgeber und Garantiegeber nicht identisch sind, weil die Firma entsprechende Unter-Konstruktionen gewählt hat.

Deshalb ist es wichtig, sich hier an den Verkäufer zu halten und nicht an den in der Garantiekarte angegebenen Garantiegeber.

Nur den Verkäufer kann man festnageln, wenn z. B. Reparaturen scheitern. Spätestens bei 3 vergeblichen Reparaturversuchen kann man vom Vertrag zurücktreten. Würde auch nicht mehr die teure Hotline benutzen, die anscheinend die Ohren auf Durchzug stellt. Schicke das Notebook an den Verkäufer und reklamiere, dass der 1. Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, dass weitere Mängel bestehen und das diese zu beheben seien.

Das kann hier eine ziemlich unangenehme Geschichte werden, insbesondere, da der Verkäufer jetzt schon auf Zeit spielt und sich zieht. Würde dieses Spiel nicht mitmachen.
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> Was kann ich machen, damit die sich mal melden und etwas unternehmen?
- Kann ich jetzt schon ein neues Gerät bzw. mein Geld verlangen?

Einschicken -> Vorgehen, wie beschrieben. Die haben 3 Reparaturversuche, bei komplizierteren technischen Geräten die Regel. Erst, wenn die gescheitert sind oder eine Ersatzlieferung stattfand, die auch kein besseres Gerät brachte, kannst Du zurücktreten -> Geld zurück.

-> Das Notebook hat einen Marktwert von 1000 €. Ich habe das Gerät für 760 € bekommen, da es eine Rabattaktion gab. Falls ich mein Geld zurückbekommen sollte, kann ich die Differenz zu einem neuen Gerät verlangen (240€ ?

Das wäre nur bei Verschulden des Verkäufers möglich, meistens schwer nachweisbar.

Schau zu, dass Du erst einmal das Gerät vernünftig repariert bekommst, das riecht hier schon nach Problemen, wenn sich ein Verkäufer jetzt schon so zieht.

-- Editiert von bogus1 am 13.12.2008 20:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
i-kan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die wirklich hilfreiche Antwort :D

Der Hersteller hat mich wirklich enttäuscht. Ich weiß nicht, ob ich hier Herstellernamen nennen darf, aber vielleicht ist es ja bekannt, dass gerade der Hersteller Probleme beim Support macht. Es handelt sich um den Hersteller mit zwei Buchstaben und vorallem Drucker herstellt. ;)

Folgende Mängel sind am Notebook vorzufinden:
-Gehäuseabdeckung steht an den Seiten hervor bzw. ist nicht bündig verarbeitet. Wenn ich mir das genau anschaue, sieht man, das die bei der 1. Reparatur versucht haben die Abdeckung festzukleben was natürlich nicht ordentlich geklappt hat.
- Zwei kleine Schrammen von irgendeinem Werkzeug
- Eine Blende am Gehäuse ist locker

Falls das Gerät erneut zur Reparatur geschickt wird, kann ich sofort eine Frist von zwei Wochen setzen?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Solche Kunden wünscht man sich als Verkäufer. :augenroll:

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Nach einer Woche Benutzung habe ich bemerkt, dass das Gehäuse nicht sauber verarbeitet wurde und habe es zur Reparatur geschickt.
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Wenn es erst nach eine Woche aufgefallen ist, kann es doch wohl nicht so dramatisch sein ? Und wenn man dann noch einen Preisvorteil von fast 25% hatte.

Ich weiß nicht warum die Leute heutzutage immer mit einer Lupe nach möglichen Fehlern, Kratzer, oder was auch immer suchen - nur um häufig einen zusätzlichen Preisvorteil zu erlangen.

Früher hat man sich über Dinge gefreut wenn sie funktionieren.
Bleibt mal zu wünschen, dass der TE sich später mal ein Häuschen baut und dann am eigenen Leib mitbekommt was gravierende Mängel sind.

1x Hilfreiche Antwort

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