Reparaturzeit usw.

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Reparaturzeit usw.

Hallo,

mein Fall:
Ich habe einen Router über das Internet gekauft. Rechnungsdatum: 20.03.2003
Dieser ist kaputt gegangen und ich habe mit dem Händler telefoniert. Die sagten mir ich solle den Router zuschicken und später werden mir dann 4,10 Euro (Postentgelt Päckchen unversichert) auf meinen Konto erstattet. Ich habe den Router dann am 20.07.2004 der Firma zugeschickt. Allerdings als versichertes Paket (6,70 Euro), das war mir sicherer.

Am 30.08.2004 bin ich mit meinem Händler erneut in Kontakt getreten weil ich bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Router zurückgeschickt bekommen habe, noch irgendeine Bestätigung oder Reparaturstatus bekommen habe.

Mir wurde dann per E-Mail mitgeteilt das mein Router wohl am 12.08.2004 zum Hersteller geschickt wurde und ich eine Reparaturzeit von 4-6 Wochen hinnehmen sollte und man mich dann informiere.

Weil ich bis heute immer noch keinen Router erhalten habe, noch eine Information, habe ich erneut den Händler kontaktiert. ich habe mich ein wenig beschwert und wollte den Geschäftsführer sprechen. Der war dann angeblich nicht da. Als ich dann nach einigen Minuten mit Anwalt gedroht habe wenn ich nicht in den nächsten 10 Tagen meinen Router bekomme, war der Geschäftsführer dann plötzlich doch zu sprechen. Der sagte mir dann ich solle doch beweisen das ich auch wirklich den Router denen zugesandt habe, weil angeblich der Server abgeschmiert sei und alle Daten weg seien. Wenn ich das nicht könnte, könne man nichts für mich machen. Auf meinem Hinweis das er mir doch schon per Mail bestätigt hatte das seine Firma den Router von mir bekommen habe wollte er nichts wissen. Auch den telefonischen Hinweis ganz am Anfang das ich doch den Router als Päckchen zusenden soll wurde nun plötzlich abgestritten. Jetzt heisst es das man zwar nur 4,10 Euro zurückerstattet, aber ich als Kunde doch gefälligst als Paket (6,70 Euro) zu schicken habe. Zum Glück habe ich dies auch getan und zum Glück habe ich auch noch den Postbeleg wo ich beweisen kann das eine Zulieferung stattgefunden hat.

Jetzt aber zu meinen Fragen:
Am liebsten möchte ich sofort zu einen Anwalt rennen und dafür sorgen das der Händler weitere Anwaltskosten tragen muss. Wie gehe ich nun am besten vor ? Muss ich Ihn erst eine Frist setzen ? Wenn Ja, wie ist das mit den Briefkosten (Einschreiben) und wieviel Tage muss ich den Händler an Frist geben ? Muss der Händler mir 4,10 Euro oder 6,70 Euro an Porto (Paket) zurückerstatten ? Kann ich gleich zum Anwalt rennen ohne Fristsetzung ?

Wenn möglich, möchte ich den Händler den Glauben schenken ich habe den Postbeleg nicht mehr.


schöne Grüße,
Axel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn Sie zum Anwalt gehen, ohne vorher schriflich eine Frist gesetzt zu haben, tragen Sie auch die Kosten Ihres Anwalts.

-----------------
"kampf den borg"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, also schreibe ich ein Einschreiben und gebe eine Lieferfrist. Wieviel Tage muss ich den Händler mindestens geben ? Muss ich in diesem Brief auch gleich an Hand der Paketnummer beweisen das ich es Ihm zugeschickt habe ?

Ich sehe die Sache so: Der Händler weiss ganz genau das er mein Paket erhalten hat und will sich jetzt mit dieser miesen Tour um die Garantiereparatur drücken. Nach dem Motto ich soll beweisen das ich was zugeschickt habe, in der Hoffnung ich habe den Paketzettel nicht mehr. Es geht mir nicht um den Router, ich habe mir schon längst einen neuen gekauft. Mich ärgert das linke Handeln des Händlers und wer weiss ob ich ein Einzelfall bin. Deshalb möchte ich Ihm eine Lehre erteilen und wenn es bis vors Gericht geht.

Gruß,
Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn Sie den Paketschein noch haben, ist der Nachweis ja nicht schwer, dann muß die Ware von jemanden angenommen worden sein, bevor Sie weitere Schritte unternehmen, überprüfen Sie doch erstmal wo Ihr Paket wann angekommen ist.
Dies können Sie dem Händler schriftlich mitteilen mit 14-tägiger (z.B.) Fristsetzung und danach erst zum Anwalt.

-----------------
"kampf den borg"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo lilicat,

das Paket hat er bekommen, dieses hat er mir ja per E-Mail bestätigt. Zusätzlich habe ich aber noch überprüft ob das Paket auch angekommen ist. Ist es natürlich. Ich habe nun gestern ein Einschreiben verschickt mit einer Frist bis zum 01.11. ! Er wird den Brief denke ich mal Samstag bekommen und hat dann noch 9 Tage Zeit. Ich hoffe er reagiert nicht !

Gruß,
Ax

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