Retoure angeblich nicht angekommen - Mahnbescheid

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Retoure angeblich nicht angekommen - Mahnbescheid

Der Fall ist etwas tricky aber vielleicht habt ihr ja eine Lösung:

Also Käufer kauft über Rakuten über eine Gutschein Aktion ein Spiel bei einem Händler.

Käufer storniert Bestellung, Bestellung wird auch bei Rakuten als Storniert angegeben.

Händler verschickt dennoch Spiel. Da Käufer Spieleblogger ist wurde ihm Spiel von Publisher zugesagt.

Spiel von Händler trifft ein, Käufer denkt es ist Spiel von Publisher. Kunde öffnet Spiel und bekommt Key von Publisher.

Händler will Geld, aber Käufer bietet an Spiel zurück zu schicken. Händler willigt ein.

Händler bekommt Spiel angeblich nicht. Retoure wurde per Brief verschickt. Unter Zeugen (Ehefrau) verschickt.

Händler stellt Käufer den vollen Spielpreis in Rechnung ohne Gutscheinbezug. Käufer weigert sich.

Mahnbescheid kommt.

Wie ist das rechtlich zu bewerten ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Den Gutschein muss er schon berücksichtigen, wenn er gültig und für diese Transkation anwendbar ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von jennymilky):
Wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Den Gutschein muss er schon berücksichtigen, wenn er gültig und für diese Transkation anwendbar ist.


Den Gutschein gab es ja von Rakuten. Rakuten ist sowas wie Amazon Marketplace wo Händler ihre Dinge verkaufen können.

Dadurch dass die Bestellung bei Rakuten storniert wurde und der Händler versehentlich geschickt hat, ist eben die Frage ob hier überhaupt ein Geschäft in irgendeiner Form bestand ? Nur weil das Spiel versehentlich geöffnet wurde habe ich ja dadurch nicht irgendeinem Vertrag stillschweigend zugestimmt oder einem höheren Preis.

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#3
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Ohne Sendungsnummer kein Nachweis. Woher soll der Händler denn wissen, ob du es tatsächlich verschickt hast oder nur behauptest? Teure Waren sollte man generell nicht per Brief verschicken, das sollte doch eigentlich logisch sein?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Käufer storniert Bestellung

Auf welcher Rechtsgrundlage genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jennymilky):
Käufer storniert Bestellung

Auf welcher Rechtsgrundlage genau?


Man kann doch eine unversandte Bestellung mit einem Klick stornieren. Kannst bei Amazon auch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Ohne Sendungsnummer kein Nachweis. Woher soll der Händler denn wissen, ob du es tatsächlich verschickt hast oder nur behauptest? Teure Waren sollte man generell nicht per Brief verschicken, das sollte doch eigentlich logisch sein?


Wir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Wir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim.
Tja, Gerichte sehen da schon deutlich geringere Warenwerte als ungeeignet für den Briefversand an.
Aber wenn das legitim ist, kann man die 60€ natürlich gerne ersetzen.

Zitat (von jennymilky):
Da Käufer Spieleblogger ist
So, der Käufer handelt also gewerblich?
Dann müsste man mal schauen, was undwelche Bedingungen im Kaufvertrag getroffen worden, insbesondere also
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jennymilky):
Käufer storniert Bestellung

Auf welcher Rechtsgrundlage genau?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Man kann doch eine unversandte Bestellung mit einem Klick stornieren.

Können kann man vieles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):


Wir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim.


Natürlich ist das legitim, es ist allerdings auch dein eigenes Risiko :) . Meiner Erfahrung lohnt es sich nicht, die paar Euro am Versand zu sparen. Ich möchte dem Händler oder den Mitarbeitern dort zwar nichts unterstellen, aber für manche Personen scheint ein unversicherter bzw. nicht nachweisbarer Versand von Wertgegenständen so eine Art Einladung zu sein (ganz generell gesprochen).

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