Der Fall ist etwas tricky aber vielleicht habt ihr ja eine Lösung:
Also Käufer kauft über Rakuten über eine Gutschein Aktion ein Spiel bei einem Händler.
Käufer storniert Bestellung, Bestellung wird auch bei Rakuten als Storniert angegeben.
Händler verschickt dennoch Spiel. Da Käufer Spieleblogger ist wurde ihm Spiel von Publisher zugesagt.
Spiel von Händler trifft ein, Käufer denkt es ist Spiel von Publisher. Kunde öffnet Spiel und bekommt Key von Publisher.
Händler will Geld, aber Käufer bietet an Spiel zurück zu schicken. Händler willigt ein.
Händler bekommt Spiel angeblich nicht. Retoure wurde per Brief verschickt. Unter Zeugen (Ehefrau) verschickt.
Händler stellt Käufer den vollen Spielpreis in Rechnung ohne Gutscheinbezug. Käufer weigert sich.
Mahnbescheid kommt.
Wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Retoure angeblich nicht angekommen - Mahnbescheid
30. Juni 2020
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Frage vom 30. Juni 2020 | 09:53
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 59x hilfreich)
Retoure angeblich nicht angekommen - Mahnbescheid
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2020 | 11:59
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Den Gutschein muss er schon berücksichtigen, wenn er gültig und für diese Transkation anwendbar ist.ZitatWie ist das rechtlich zu bewerten ? :
#2
Antwort vom 30. Juni 2020 | 12:56
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 59x hilfreich)
Zitat:Den Gutschein muss er schon berücksichtigen, wenn er gültig und für diese Transkation anwendbar ist.ZitatWie ist das rechtlich zu bewerten ? :
Den Gutschein gab es ja von Rakuten. Rakuten ist sowas wie Amazon Marketplace wo Händler ihre Dinge verkaufen können.
Dadurch dass die Bestellung bei Rakuten storniert wurde und der Händler versehentlich geschickt hat, ist eben die Frage ob hier überhaupt ein Geschäft in irgendeiner Form bestand ? Nur weil das Spiel versehentlich geöffnet wurde habe ich ja dadurch nicht irgendeinem Vertrag stillschweigend zugestimmt oder einem höheren Preis.
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#3
Antwort vom 30. Juni 2020 | 13:05
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 35x hilfreich)
Ohne Sendungsnummer kein Nachweis. Woher soll der Händler denn wissen, ob du es tatsächlich verschickt hast oder nur behauptest? Teure Waren sollte man generell nicht per Brief verschicken, das sollte doch eigentlich logisch sein?
#4
Antwort vom 30. Juni 2020 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatKäufer storniert Bestellung :
Auf welcher Rechtsgrundlage genau?
#5
Antwort vom 27. Juli 2020 | 14:49
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 59x hilfreich)
Zitat:ZitatKäufer storniert Bestellung :
Auf welcher Rechtsgrundlage genau?
Man kann doch eine unversandte Bestellung mit einem Klick stornieren. Kannst bei Amazon auch.
#6
Antwort vom 27. Juli 2020 | 14:49
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 59x hilfreich)
ZitatOhne Sendungsnummer kein Nachweis. Woher soll der Händler denn wissen, ob du es tatsächlich verschickt hast oder nur behauptest? Teure Waren sollte man generell nicht per Brief verschicken, das sollte doch eigentlich logisch sein? :
Wir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim.
#7
Antwort vom 27. Juli 2020 | 14:53
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Tja, Gerichte sehen da schon deutlich geringere Warenwerte als ungeeignet für den Briefversand an.ZitatWir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim. :
Aber wenn das legitim ist, kann man die 60€ natürlich gerne ersetzen.
So, der Käufer handelt also gewerblich?ZitatDa Käufer Spieleblogger ist :
Dann müsste man mal schauen, was undwelche Bedingungen im Kaufvertrag getroffen worden, insbesondere also
ZitatZitat (von jennymilky): :
Käufer storniert Bestellung
Auf welcher Rechtsgrundlage genau?
#8
Antwort vom 27. Juli 2020 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatMan kann doch eine unversandte Bestellung mit einem Klick stornieren. :
Können kann man vieles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
#9
Antwort vom 27. Juli 2020 | 18:27
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Wir reden von Ware im Wert von 60 Euro. Das ist keine teure Ware und völlig legitim.
Natürlich ist das legitim, es ist allerdings auch dein eigenes Risiko . Meiner Erfahrung lohnt es sich nicht, die paar Euro am Versand zu sparen. Ich möchte dem Händler oder den Mitarbeitern dort zwar nichts unterstellen, aber für manche Personen scheint ein unversicherter bzw. nicht nachweisbarer Versand von Wertgegenständen so eine Art Einladung zu sein (ganz generell gesprochen).
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