Retoure von Online Bestellung abgelehnt

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469448-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Retoure von Online Bestellung abgelehnt

Ich habe online weiße Turnschuhe bestellt. Da diese nicht passten, habe ich sie fristgerecht zurückgesendet. Ich habe den Schuh für maximal 10 Minuten zu Hause auf sauberem Boden getragen. Nun hat sich der Online Shop gemeldet und folgendes geschrieben:
"Dieser Schuh weist Gebrauchsspuren auf, sodass wir diesen nicht zurücknehmen können. Können Sie sich vorstellen wie diese Gebrauchsspuren auf den Schuh gelangen?"
Da ich dies nicht nachvollziehen kann habe ich nach Fotos gebeten, um mir selbst ein Bild zu machen. Auf diese Forderung ist der Verkäufer nicht eingegangen und antwortete stattdessen damit:
"leider mussten wir feststellen, dass die komplette Sohle verdreckt ist. Deshalb müssen wir leider davon ausgehen das dieser Schuh draußen anprobiert wurde."
Ich halte diesen Vorwurf für frei erfunden. "komplette Sohle verdreckt" kann einfach nicht wahr sein, nachweisen kann ich es aber natürlich nicht. Da der gesamte Schuh, einschließlich der Sohle weiß ist, kann ich mir vorstellen, dass ein bisschen Staub und Fasern vom Fußboden an der Sohle kleben. Aber draußen hatte ich den Schuh nie an. Welches Recht habe ich?
Ich weiß ja nicht, wie genau die es mit der Verschmutzung nehmen. Wenn sie den Staub, der evtl. an den Schuh gekommen ist als Verschmutzung werten, bin ich im Unrecht? Der Online Shop will mir den Schuh jetzt zurückschicken.....Was meint ihr?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb469448-75):
Ich habe den Schuh für maximal 10 Minuten zu Hause auf sauberem Boden getragen.
Das geht über das hinaus was in einem Ladengeschäft üblich ist. Erste Spuren an Knickstellen oder Verschmutzungen können die Folge sein. Ich sehe den Händler hier in einer guten Position Kosten geltend machen zu können.

Zitat (von fb469448-75):
Der Online Shop will mir den Schuh jetzt zurückschicken.....Was meint ihr?
Du brauchst den Schuh natürlich nicht anzunehmen, denn der Widerruf ist unabhängig vom Zustand, aber Wertersatz kann durchaus ein Thema sein.

-- Editiert von -Laie- am 04.07.2017 16:50

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das geht über das hinaus was in einem Ladengeschäft üblich ist.
was?

Zitat (von -Laie-):
Ich sehe den Händler hier in einer guten Position Kosten geltend machen zu können.
Ich stimme da mit dir nicht überein

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
fb469448-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das geht über das hinaus was in einem Ladengeschäft üblich ist. Erste Spuren an Knickstellen oder Verschmutzungen können die Folge sein. Ich sehe den Händler hier in einer guten Position Kosten geltend machen zu können."

Naja mit maximal 10 Minuten wollte ich sagen, dass ich den Schuh angezogen habe. Ein paar mal auf und ab gelaufen bin und das wars. Eben so wie im Schuhgeschäft auch.

-- Editiert von fb469448-75 am 04.07.2017 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das geht über das hinaus was in einem Ladengeschäft üblich ist. Erste Spuren an Knickstellen oder Verschmutzungen können die Folge sein. Ich sehe den Händler hier in einer guten Position Kosten geltend machen zu können.


Also ich habe im Sportgeschäft Schuhe schon auf dem Laufband testen dürfen.
Auf jeden Fall hat der Laden den Schaden nachzuweisen. Darauf würde ich erstmal bestehen.
Sicher könne Dir Leute mit mehr Erfahrung sagen, was da die beste Strategie ist. ich könnte mir da zwei vorstellen:
- Wenn Du es nicht so eilig hast, zwar dran bleiben aber nicht zu schnell machen. Ein Beweisfoto von verdreckten Sohlen, das 6 Monate nach dem angeblichen Schaden gemacht wurde, ist evtl. weniger wert als eines, das sofort gemacht wurde. Kann ja sonstwas gewesen sein seitdem.
- Alternativ kann man es schnell vorantreiben. Kann man eine Frist zum Nachweis setzen und danach ggf. Wege nutzen, um sich das Geld zurückzuholen, so dass die Gegenseite es wieder einklagen müsste (Paypal, Kreditkarte, Lastschriftrückbuchung usw.)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb469448-75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für Eure Antworten. Ich habe nochmal eine Mail geschickt an den Shop mit all den Argumenten, die ich zusammentragen konnte. Der Laden meinte allerdings, dass sie mir die Schuhe jetzt schon zurück geschickt haben. Sendung ist heute angetroffen und wenn ich sie morgen von der Post abhole werde ich mir mal ein Bild von den "Schäden" machen. Bin schon gespannt....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das würde ich nicht tun. Warum solltest du nicht bestellte Schuhe annehmen?

Signatur:

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das würde ich nicht tun.
ich auch nicht...

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