Retourenpaket kommt nicht an - wer muss zahlen?

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
sapac
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Retourenpaket kommt nicht an - wer muss zahlen?

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Und zwar habe ich bei einem großen Versandhaus Ware bestellt. Ich habe etwas davon behalten und den Rest zurückgeschickt. Am 23.03. habe ich das Retouren-Paket zu DHL gebracht und seit dem befindet es sich im "Einlieferungs-Paketzentrum". Nun habe ich so langsam die Befürchtung, dass das Paket unterwegs verloren gegangen ist. Wenn es am Montag nicht eintrifft, würde ich gerne ein Nachforschungsantrag in die Wege leiten. Bei DHL habe ich gelesen, dass nur der Absender einen solchen Antrag stellen kann. Bin ich das in dem Falle, weil ich das Paket abgeschickt habe oder doch das Versandhaus, weil es dessen Ware ist?
Meine größte Sorge ist, dass das Versandhaus darauf besteht, dass ich die Ware dennoch zahlen muss, obwohl ich das Paket nachweislich weggeschickt habe. Ich habe auf Rechnung bestellt. Weiß jemand von euch, wie das rechtlich aussieht?

Vielen Dank schon einmal und schöne Grüße
sapac

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Absender bist du.

Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der gewerbliche VK.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Und zwar habe ich bei einem großen Versandhaus Ware bestellt. Ich habe etwas davon behalten und den Rest zurückgeschickt. Am 23.03. habe ich das Retouren-Paket zu DHL gebracht und seit dem befindet es sich im "Einlieferungs-Paketzentrum"
**
Dann ist doch alles bestens. Es gibt einen Einlieferungsbeleg, die Sendung ist außerdem nachverfolgbar. Mehr geht nicht. Übrigens ist auf die DHL Sendungsverfolgung nicht immer Verlass, es passiert des Öfteren, dass eine Sendung schon zugestellt wurde und dennoch hängt sie noch irgendwo im Tracking-System herum.
*****
> Meine größte Sorge ist, dass das Versandhaus darauf besteht, dass ich die Ware dennoch zahlen muss, obwohl ich das Paket nachweislich weggeschickt habe. Ich habe auf Rechnung bestellt. Weiß jemand von euch, wie das rechtlich aussieht?
**
Keine Angst, die Gefahr für die Rücksendung beim Widerruf trägt der Händler. Er hat auch darüber zu belehren und wird das wahrscheinlich auch getan haben. Sollte das Paket tatsächlich verschwunden sein, geht diese Sache zu Lasten des Händlers, selbst wenn die Versicherung der DHL nichts bezahlen würde.

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsbelehrung-gefahr.htm



8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sapac
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, lieben Dank für Eure Antworten.
Da bin ich doch schon etwas beruhigter. Ich habe Ware im Wert von knapp 250 Euro zurück geschickt und da wurde mir schon etwas mulmig zumute.
Ich habe halt nur Bedenken, dass ich irgendwie beweisen muss, was ich tatsächlich wieder zurückgeschickt habe. Ich könnte ja auch einen leeren Karton verschickt haben. Im schlimmsten Fall könnte mein Freund nur bezeugen, was wir behalten haben und meine Kollegin könnte bestätigen, dass ich einen Originalkarton vom versandhaus zur Post gebracht habe.
Aber nun gut, ich glaube, ich mache mich momentan etwas zu verrückt deswegen ;-)
Danke euch nochmals (auch für den Link), ihr habt mir sehr weitergeholfen!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Ich habe halt nur Bedenken, dass ich irgendwie beweisen muss, was ich tatsächlich wieder zurückgeschickt habe

Das würdest du wohl nur dann müssen, wenn das Paket sich noch leer wieder anfindet.
Wenn es aber offensichtlich verschwunden ist, trägt der VK - wie bereits gesagt - das Versandrisiko, sodaß die Ware für ihn in jedem Fall verloren ist, egal ob sie nun drin war oder bloß hätte drin sein können.
Von daher sehe ich gar keine Grundlage, von dir noch einen Nachweis des Inhalts zu verlangen.

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HSch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe bei der ARAG Versicherung folgendes gefunden:

"Ähnlich gut ist man als Kunde geschützt, wenn d Ware aus anderen Gründen innerhalb der Widerrufsfrist an den Verkäufer zurückgeht. Auch in diesem Fall trägt der Verkäufer das sogenannte Transportrisiko, und zwar für Verlust und Beschädigung gleichermaßen. Daran hat sich auch nichts dadurch geändert, dass man als Kunde seit einer Gesetzesänderung nun die Rücksendekosten selbst tragen muss, sofern der Verkäufer dies im Vertrag oder seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich so geregelt hat. Die weitaus meisten Versandhändler, zumal die Großen, bezahlen normal die Kosten der Rücksendung.
Einlieferungsbeleg für die Rücksendung aufbewahren
Wichtig im Fall einer Rücksendung ist allerdings, dass man diese auch beweisen kann. Es empfiehlt sich also, die Ware lieber als Paket zu senden. Denn dafür erhält man einen Einlieferungsbeleg und eine Sendungsnummer. Bei Päckchen oder Warensendungen ohne Beleg kann im Streitfall ein Zeuge helfen, sofern dieser bestätigen kann, dass die Sendung beim Zustelldienst aufgegeben wurde. umal die großen, bezahlen nach wie vor auch die Rücksendung.

0x Hilfreiche Antwort

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