Roller nach Kauf defekt - Widerruf oder Sachmangel

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Noar.e
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller nach Kauf defekt - Widerruf oder Sachmangel

Guten Abend,

ich habe bei Ebay vor zwei Wochen einen neuen Roller von einem gewerblichen Händler ersteigert (Kaufpreis 670 EUR + 164 EUR Versand). Den Roller habe ich dann diese Woche am Montag erhalten. Die ersten Wartungsarbeiten habe ich nach Anleitung durchgeführt. (Um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten, habe ich bestimmte Wartungspflichten.)

Zwei Tage lang bin ich mit dem Roller ohne Probleme gefahren, bis ich am 3. Tag plötzlich stehen geblieben bin und der Roller nicht mehr angesprungen ist. Abends konnte ich jedoch wieder gewohnt damit fahren. Gestern morgen bin ich nun erneut unterwegs stehen geblieben und ich habe seitdem den Roller nicht mehr anbekommen. Insgesamt bin ich nun ca. 60 km gefahren.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich den Roller lieber zurückgeben (widerrufen) soll (ich möchte ein zuverlässiges Fortbewegungsmittel) oder ob ich lieber eine Beseitigung des Sachmangels einfordern soll. Den Händler kann ich erst am Montag erreichen, bis dahin sollte ich jedoch entschieden haben.

Was ist im Falle eines Widerufs (Widerrufsfrist sind 4 Wochen):
- Da ich mit dem Roller schon gefahren bin, muss ich dann dem Verkäufer einen Wertminderung bezahlen, obwohl ein Sachmangel vorliegt?
- Wer trägt die Hinsendekosten i.H.v. über 160 EUR?

Bei Gewährleistung / Sachmangel :
- Falls ich den Mangel durch den Verkäufer beheben lasse, jedoch innerhalb kürzester Zeit wieder ein Mangel (der gleiche oder ein anderer) auftritt, könnte ich dann den Roller trotzdem noch zurückgeben?
- Würde ich dann den kompletten Kaufpreis sowie auch die Hinsendekosten erstattet bekommen?

Über Antworten und mögliche Tips zur Vorgehensweise bin ich sehr dankbar!

Schönes Wochenende & beste Grüße

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Widerruf würde bedeuten das es wohl erst mal Ärger ohne Ende und Wtreit um den Wertverlust gibt. Danach bist du Geld los und hast "nichts".

Wenn er das Ding reparieren kann ist doch gut, fällt es deswegen wieder aus repariert er ein zweites mal. Bei dritten mal kannst du wanden oder mindern.
Gehts aber doch alles gut in ja alles ok.

Bei 670 Euro würde ich mich aber nicht wundern

K.



-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Hinsendekosten sind auch im Fall des Widerrufs dem Käufer zu erstatten (OLG Karlsruhe am 5. September 2007 Az. 15 U 226/06 im Einklang mit der EG-Fernabsatzrichtlinie). Die Revision wurde vom BGH meines Wissens an den europäische Gerichthof verwiesen. Bei Lieferung einer mangelhaften Sache dürften die Hinsendekosten ohnehin als Schadenersatz geltend gemacht werden können.

quote:<hr size=1 noshade>Insgesamt bin ich nun ca. 60 km gefahren <hr size=1 noshade>

Wie hoch die zu erwartende Restlaufleistung eines Rollers anzusetzen ist, weiß ich nicht. Geht man von einer zu erwartende Restlaufleistung von 50.000 km aus, betrüge der Wertersatz vermutlich wohl 80 Cent. Im Fall der Sachmangelhaftung wurde entschieden, dass dem Käufer bei Lieferung eines neuen Ersatzgeräts der Wertersatz nicht in Rechung gestellt werden darf.


quote:<hr size=1 noshade>- durch eine Zulassung des Rollers dieser ca. 10-15 % Wertverlust erleiden würde, den Du zu ersetzen hättest; <hr size=1 noshade>


Wenn ein Sachmangel vorliegt, ist der Schaden doch durch die Lieferung der mangelhaften Sache entstanden, denn der Käufer hätte das Fahrzeug nicht zugelassen, wenn er von dem Sachmangel gewusst hätte. Daher ist dieser Wertverlust hier meines Erachtens nicht durch den Käufer zu tragen.

Anders sieht das aus, wenn der Händler nachweisen kann, das der Sachmangel durch den Käufer verursacht wurde.

Das spricht meines Erachtens auch gegen die in Anspruchnahme der Sachmangelhaftung, da in dem Fall, dass der Händler nachweisen kann, das der Sachmangel durch den Käufer verursacht wurde, der Käufer wohl die hohen Transportkosten zu tragen hätte. Bei Inanspruchnahme der Sachmangelhaftung würde ich dem Verkäufer vorschlagen, eine Werkstatt seiner Wahl vor Ort aufzusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen