Rückabwicklung Kauf ******* Smart TV *******

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SebastianH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung Kauf ******* Smart TV *******

Hallo Community,

ich habe eine Frage an euch. Vorab will ich hier mal den Sachverhalt schildern.

Kauf eines neuen ******* Smart TV´s bei ******* am 29.10.2014. Nach ca. 3 Wochen die ersten Probleme, TV schaltet sich automatisch ab, Bildschirm wird schwarz. Anruf bei ******* 1. Reparaturauftrag wurde ausgelöst. Techniker vor Ort machte ein Softwareupdate (bei meinem Gerät wurde ab Werk die Kennung vergessen, sodass er dies nicht automatisch machen konnte/-Ein Witz!). Funktionen wieder hergestellt. 2 Wochen nachher, TV schaltet automatisch morgens ein, fährt während des umschalten von alleine in den Standby Modus oder Bildschirm friert ein. Anruf bei ******* , zweiter Reparaturauftrag ausgelöst. Servicetechniker vor Ort tauschte das Signalboard -> Fehler war dadurch nicht behoben. Mitnahme des Gerätes mit neuer Reparaturauftragsnummer (3. Reparaturauftrag). Ein tag vor Silvester bekomme ich den TV wieder gebracht. Nach 2 Tagen (TV zieht sich neues Softwareupdate), selben Probleme. TV friert ein, Bildschirm wird schwarz, nur Ton, TV fährt von alleine in den Stand By. Erneuter Anruf bei ******* (ich habe die Schnauze voll). Der Kollege an der Hotline leitet auf meinen Wunsch und der schon erfolglosen Reparaturen die Prüfung zur Rückabwicklung ein. TV wurde vor 5 Tagen über den Reparaturservice komplett mit allem Zubehör OVP zurück zu ******* geschickt.

Nun kennt Ihr meinen Leidensweg. Meine Frage die jetzt hieraus resultiert ist:

*Wenn ******* die Rückabwicklung zustimmt, wie verhält sich das dann mit dem ******* ?-Der TV wurde komplett über eine 0% Finanzierung finanziert. 2 Raten sind somit schon geleistet.
->******* meinte am Telefon das, wenn die Rückabwicklung genehmigt wird ich dann Unterlagen von ******* bekäme, mit denen dies belegt sei und im ******* eine Gutschrift erhalten würde/->Ist mit Gutschrift mein Geld gemeint?-oder kann ich mir einen neuen TV dort aussuchen, was ich nicht möchte. Bleibt der Finanzierungsvertrag bestehen und ich bekomme seitens ******* eine Auszahlung des Kaufpreises?-oder wird der Finanzierungsvetrag durch den ******* storniert?

Hat evtl. hier schon Jemand das gleich durchgemacht?
Kann mir ein Anwalt einen Tip geben, wie sich so etwas vertragstechnisch verhält. Im allgemein Kaufvertrag bzw. Finanzierungsvertrag gibt es für solche Probleme keinerlei Klausel.

Ich bin über jeden Ratschlag von euch dankbar.

Grüße, Sebastian

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-- Editiert von Moderator am 07.01.2015 02:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann mir ein Anwalt einen Tip geben, wie sich so etwas vertragstechnisch verhält.


Versuchen Sie es doch mal bei frag-einen-anwalt.de.
Dies ist ein Laienforum.

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-- Editiert Moderator am 07.01.2015 02:05

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ******* die Rückabwicklung zustimmt, wie verhält sich das dann mit dem *******? <hr size=1 noshade>

Der Verkäufer hat damit gar nichts zu tun, da man offenbar die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat,

Ob er irgendwelche Belege vom Hersteller anerkennt, weis man nicht, eine gesetzliche Pflicht besteht dazu nicht.

Und was der Hersteller gutschreibt, muss man den Hersteller fragen. Neues Gerät, Zeitwert oder Kaufpreis, alles wäre möglich.



quote:<hr size=1 noshade>Im allgemein Kaufvertrag bzw. Finanzierungsvertrag gibt es für solche Probleme keinerlei Klausel. <hr size=1 noshade>

Logisch, denn die haben nichts damit zu tun, was Du mit Dritten bezüglich des Kaufgegenstandes vereinbarst.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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