Rückabwicklung Kaufvertrag

5. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)
Rückabwicklung Kaufvertrag

Rückabwicklung zum Kaufvertrag einer Immobile:
Maklerprovision zurück?


Hallo,

über einen Makler hatte ich einen Kaufvertrag zum Hauskauf bei einem Notar unterzeichnet.
Nach Gerichtsstreit wurde der Kaufvertrag (Mangel am Haus) Rückabgewickelt.
Nach Aufforderung an den Makler, mir die Provision zurückzuzahlen, erhielt ich keine Rückmeldung.

Was kann ich tun und muß der Makler die Provision nach Rückabwicklung des Kaufvertrages zurückzahlen?
Schließlich ist der Kaufvertrag somit nicht zustande gekommen, da der Kaufpreis zu keinem Zeitpunkt gezahlt wurde.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Schließlich ist der Kaufvertrag somit nicht zustande gekommen, da der Kaufpreis zu keinem Zeitpunkt gezahlt wurde.


Non sequitur . Die Zahlung des Kaufpreises ist eine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag, keine Voraussetzung für sein Zustandekommen.

quote:
hatte ich einen Kaufvertrag zum Hauskauf bei einem Notar unterzeichnet


Dann ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Warum dem Makler seine Provision für die erfolgreiche Vermittlung deswegen nicht zustehen soll, weil K und VK den Vertrag später wieder aufheben, erschließt sich mir nicht.
Wenn die Aufhebung die Schuld des VK war, könnte dieser aber für die entstandenen Maklergebühren schadensersatzpflichtig sein.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

danke für Deinen Beitrag!

Zum Kaufvertrag:

dieser wurde wie erwähnt Rückabgewickelt.
Der Kaufvertrag wird erst gültig bei Kaufpreisauszahlung, welches nicht stattgefunden hat. Deshalb auch Rückabwicklung.
Somit ist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen und der Makler bekommt laut Notarvertrag nur seine Provision bei abgeschlossenene Kaufvertrag.
Dies hat ebend nicht stattgefunden und daher müsste dieser die Provision auch zurückzahlen.
Ist ja nicht gerade ein kleiner Betrag.....

Den Makler hatte ich bereits direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages bezahlt, da die vorherigen eigentümer noch ein paar Monate in der Immobilie gewohnt hatten (so die Vereinbarung).

Den Kaufpreis hatten wir nicht entrichtet, da wir ein paar Tage nach Objektübergabe erhebliche Mängel entdeckt hatten... nur zur Information.

Ansonsten hätten wir den Makler wie auch den Kaufpreis gemeinsam nach Entdeckung der Mängel nicht bezahlt....

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#4
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo B.Brot

klar verstehe ich was ich schreibe. Komische Frage, findest Du nicht selber auch :-)

Scheinbar verstehst Du die Zusammenhänge oder die Kernfrage nicht.
Alle Details hier preiszugeben wäre nicht sinnvoll.

Die Hauptfrage ist, ob der Makler nach Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages seine Provision zurückzuzahlen hat!
Somit ist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen...

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#6
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

naja. Du scheinst eher auf Provokation hier aus zu sein.

Das ist ein Forum und so sollte man sich hier wirklich nicht äußern.

Klar versteh ich nicht, daß der Makler angeblich "Deiner Meinung" nach die Provision nicht zurückzahlen müsste.
Ansonsten würde ich hier keinen Beitrag hereinsetzen.

Kann jemand den Beitrag von B.Brot bestätigen, daß dies so zu schein seint?
An B.Brot: Bitte keine weiteren unqualifizierten Bemerkungen mehr; nur sachlich!

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#8
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Der Kaufvertrag wird erst gültig bei Kaufpreisauszahlung


Das steht wo? Im Gesetz, im Vertrag oder auf deiner Cornflakespackung?

Deiner Meinung nach kann man also aus einem notariell beglaubigten Immobilienkaufvertrag einfach wieder herauskommen, indem man nicht bezahlt? Merkst du eigentlich selbst, was du da schreibst?

quote:
Den Makler hatte ich bereits direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages bezahlt, da die vorherigen eigentümer noch ein paar Monate in der Immobilie gewohnt hatten


Wozu du nach deiner eigenen seltsamen Auffassung ("Kaufpreis noch nicht bezahlt = noch kein Vertrag") ja gar nicht verpflichtet gewesen wärst; wärst du erst nach 20 Jahren in die Immobilie eingezogen und hättest erst dann bezahlt, hättest du auch erst dann deinen Makler bezahlen müssen?

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#9
 Von 
CCTV
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Lenina Huxley.
Scheinbar sind hier einige im Forum um Ihren Dampf abzulassen!
Schreibt dann bitte wo anders...
Wir suchen wirkliche Hilfe!

Mit Cornflakesverpackung hat das nichts zu tun.
Auch Du gibst hier unqualifiziete Äußerungen von Dir. Diplomatie wäre da ratsam!
Es geht hierum, um Anderen zu helfen. Und wenn Du etwas nicht verstehts, kannst Du es mit einer Frage versuchen.
So funktionierern Foren (=Austausch von Informationen).

Das hat nichts mit
- einfach nicht bezahlen (habe ich so nicht geäußert)
- noch kein Vertrag (habe ich nicht geäußert)
- 20 Jahre kostenfrei eine Immobilie nutzen.... (habe ich auch nicht geäußert)

zu tun.


Du verstehst die Zusammenhänge nicht. Brauchst Du auch nicht... da die Frage im Grunde genommen sehr einfach gewesen ist.

Nochmal die Frage:

Ist ein Makler nach Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages dazu verpflichtet seine Provision zurückzuzahlen da somit ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist. Dies wäre so, als wenn ein Vertrag nicht abgeschlossen wurde.

Wir bitten um echte Hilfe von euch.

Danke!


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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Nach Aufforderung an den Makler, mir die Provision zurückzuzahlen, erhielt ich keine Rückmeldung.

Hast du überhaupt einen gerichtsfesten Nachweis über den Zugang der Aufforderung? Wenn ja, welchen?
Wurde darin überhaupt eine angemesse Frist nach Datum gesetzt?



quote:
Schließlich ist der Kaufvertrag somit nicht zustande gekommen, da der Kaufpreis zu keinem Zeitpunkt gezahlt wurde.


Diese Auffassung/Interpretation ist falsch.



quote:
Ist ein Makler nach Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages dazu verpflichtet seine Provision zurückzuzahlen da somit ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist.

Wenn ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen wäre, dann hätte man ihn ja vor Gericht denknotwendigerweise nicht rückabwicklen müssen.

Also bestand ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
Damit wurde die Provision fällig.

Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine Rückerstattung erfolgreich einforderbar wäre, ergibt sich unter anderem auch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Makler.
Da wir diese nicht kennen, wird auch eine genauere Beurteilung nicht möglich sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Scheinbar sind hier einige im Forum um Ihren Dampf abzulassen!


Scheinbar bist du beratungsresistent, oder wieso bestehst du auf "ohne Kaufpreiszahlung ist kein Vertrag zustande gekommen"?

quote:
Mit Cornflakesverpackung hat das nichts zu tun.


Woher hast du diese Weisheit denn dann? Denkst du, du kannst das hier ex cathedra als Wahrheit verkünden und alle haben ihre Antworten daran auszurichten? Ich dachte, du willst hier Hilfe und kein "Ja, du hast Recht, 1+1 ist 3".

quote:
Und wenn Du etwas nicht verstehts, kannst Du es mit einer Frage versuchen.


Ich habe dich doch gefragt, woher du deine Auffassung mit dem "nicht zustande gekommenen Kaufvertrag" hast. Darauf hast du nicht geantwortet, sondern gepöbelt.

quote:
Ist ein Makler nach Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages dazu verpflichtet seine Provision zurückzuzahlen da somit ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist.


Nein, insbesondere weil das "da" falsch ist, ist das ein non sequitur .
Da andererseits ex falso quodlibet gilt, ist die Aussage "Wenn bei Nichtzahlung des Kaufpreises kein Kaufvertrag zustande kommt, muß der Makler die Provision zurückzahlen" irritierenderweise korrekt, genau wie "Wenn der Mond aus grünem Käse ist, ist 1+1=3" korrekt ist. ;)

quote:
Dies wäre so, als wenn ein Vertrag nicht abgeschlossen wurde.


Natürlich wäre dies nicht so, denn eine Rückabwicklung ist eben eine Rückabwicklung und keine Nichtigkeit ex ante .
So wie ein Austritt aus dem Karnevalsverein nicht bedeutet, daß du niemals dort Mitglied warst. Ist das für dich verständlich?

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