Rückabwicklung Laptop / Nutzungsdauer

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lars W.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung Laptop / Nutzungsdauer

Hallo,
folgender Stand: Nach dreimaliger (erfolgloser) Reparatur hat mir das Unternehmen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeboten. Alles schön und gut. Über den Schadenersatz fü die 18 (!!) Wochen Reparatur sind wir uns einig. Nur möchten die Jungs die Nutzungsdauer auf 3 Jahre ansetzen. Ich habe im Internet dazu sehr verschiedene DInge gefunden:

a) BFH 2000, Kürzung der Nutzungsdauer PC von 4 auf drei jahre

b) ein Urteil eines LG (ich kann es nicht mehr finden!) aus dem jahr 2001 glaube ich. dort wird von 4 jahren ND ausgegangen und im urteil bestätigt

c) verschiedene artikel im internet, in denen behauptet wird, laptops könnten über 5 jahre abgeschrieben werden

Das Problem ist eben, dass das Gerät in diesen Tagen 3 Jahre alt wird. Der Hersteller bietet mir lediglich 200€ für die entgangene "Restnutzung" seit Juni. Das Gerät ist aber absolut up-to-date und wird bei ebay für ca. 500-600€ gehandelt.

P4 Mobile, 1.9ghz, 512mb, 64mb grafik usw.

kann mir jemand helfen und mir sagen, wie nun die ND angesetzt werden kann? prima wären nat auch entsprechende urteile ;-)

vielen dank vorab!

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo Lars,
ich weiss nur das man so ca. 3 % des Kaufpreises pro tatsächlich genutztem Monat abziehen kann.

gruss
lili

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

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