Rückabwicklung Tickets von eventim

26. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
luman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung Tickets von eventim

Hallo Ihr Lieben,

wir haben für eine Veranstaltung im Sommer 2020 Tickets über eventim gekauft. Als die Veranstaltung damals dann offiziell abgesagt worden ist, hat meine Bekannte die Tickets an eventim zurückgeschickt mit einem entsprechenden Rücksendeformular. Allerdings nicht als Einschreiben. Eventim hat außerdem keine Eingangsbestätigung verschickt - machen die aber laut eigener Aussage sowieso nicht.

Nun warten wir immer noch auf eine Erstattung. Anfragen an den Veranstalter bestätigen nur, dass eventim mit der Rückabwicklung beauftragt ist. Eventims Kundenservice beantwortet Anfragen mit der immer gleichen Mail, in der auf die Notwendigkeit der Originaltickets hingewiesen wird - allerdings ohne dabei auf unseren Fall konkret einzugehen. Tatsächlich werden sowohl in deren AGBs als auch in denen des Veranstalters die Originaltickets als Voraussetzung für eine Erstattung ausgewiesen.

Nun meine Frage: Ist das tatsächlich rechtmäßiig? Wir haben ja sowohl Rechnung als auch Zahlungsnachweis als auch Bestätigung über die Absage der Veranstaltung. Außerdem haben wir nicht die Tickets verloren, sondern die Post oder eventim - auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass wir das nicht beweisen können. Muss ich mich außerdem mit diesen copy and paste Antworten des Kunden"service" zufriedengeben? Ich bin davon ausgegangen, dass dort wenigstens jemand über meinen konkreten Fall nachdenkt.

Vielleicht hat ja jemand von Euch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich damit besser aus.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Luis

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von luman):
Nun meine Frage: Ist das tatsächlich rechtmäßiig?

Ja, denn Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere (§ 807 BGB), aus denen sich das Recht ergebe, die entsprechende Leistung zu verlangen (§ 793 BGB).



Zitat (von luman):
Muss ich mich außerdem mit diesen copy and paste Antworten des Kunden"service" zufriedengeben?

Man kann froh sein, das die überhaupt antworten ...



Zitat (von luman):
Ich bin davon ausgegangen, dass dort wenigstens jemand über meinen konkreten Fall nachdenkt.

Das hat man bereits im Vorfeld und als Ergebnis die passenden Copy-Paste Antworten kreiert, wie es in 0815-Fällen gängige Praxis ist.



Zitat (von luman):
Eventims Kundenservice beantwortet Anfragen mit der immer gleichen Mail, in der auf die Notwendigkeit der Originaltickets hingewiesen wird - allerdings ohne dabei auf unseren Fall konkret einzugehen.

Keine Originaltickets = kein Geld
Wie viel konkreter soll es denn noch sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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