Rückerstattung teilweise erfolgt - Mahnverfahren?

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
boogiewoogie00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung teilweise erfolgt - Mahnverfahren?

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und möchte erstmal danke sagen, dass es dieses tolle Forum gibt und einem hier auch geholfen wird!

Nun zu meinem Problem:
Ich habe am 07.04.2014 eine Rücksendung bei einem großen Online-Shop veranlasst und um Rückerstattung des ursprünglich bezahlten Betrages (Erstattungsumme: 90,00 €, Rück-Versand: 5,90
€) gebeten.

1. Aufforderung : Am 05.05.2014 habe ich die erste Aufforderung per E-Mail an den Shop geschrieben, mit Fristsetzung zum 09.05.2014. Ich bekam eine E-Mail mit Ausreden wie Personalmangel etc...
2. Aufforderung : Am 21.05.2014 habe ich die zweite Aufforderung per E-Mail geschrieben mit Fristsetzung zum 30.05.2014. Ich bekam eine E-Mail mit einer Entschuldigung und der Antwort dass der Betrag umgehend erstattet wird.
Zwischenzeitlich wurde nun ein Teilbetrag erstattet, aber nicht die volle Summe (14,90€ fehlen).
3. Aufforderung : Nachdem ich den Shop auf die fehlenden 15€ aufmerksam gemacht habe (mit Aufforderung zur Restzahlung zum 06.06.2014) bekam ich nun eine kurze E-Mail, dass der Betrag von 80€ schon überwiesen wurde. Auf die fehlenden 14,90 € wurde nicht eingegangen.

Nun wird mir das ganze einfach zu zeitaufwändig und ich würde gerne ein Mahnverfahren gegen den Anbieter einleiten. Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Ist ein Mahnverfahren wg. ca. 15€ überhaupt sinnvoll, bzw. welche anderen Wege kann ich noch gehen? Per E-Mail scheint es keinen Sinn mehr zu machen...
2. Welche Beträge kann ich hier dem Gläubiger auferlegen? Forderung, Zeit, Brief, Mahnverfahren?
3. Ich würde das ganze gerne zuerst ohne RA machen, gibt es hierzu Hilfestellungen bzw. kann mir jemand den Ablauf kurz erläutern?

Besten Dank schon jetzt an jeden, der mir hier Hilfe leistet!!!! :)

LG
boo



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Googeln Sie unter "Mahnbescheid"
Den können Sie ausfüllen, ausdrucken und an das zuständige Mahngericht schicken.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
1. Ist ein Mahnverfahren wg. ca. 15€ überhaupt sinnvoll, bzw. welche anderen Wege kann ich noch gehen?



Mahn- od. Klageverfahren



quote:
2. Welche Beträge kann ich hier dem Gläubiger auferlegen? Forderung, Zeit, Brief, Mahnverfahren?


Zeit = NEIN !!!


Hauptfo., Auslagen (z.B. Porto), Zinsen


3. Ich würde das ganze gerne zuerst ohne RA machen, gibt es hierzu Hilfestellungen bzw. kann mir jemand den Ablauf kurz erläutern?


Sie füllen das Formular aus + schicken es an Ihr zuständiges Mahngericht (jedes Bundesland hat ein zentrales Mahngericht!).

Anschl. erhalten Sie die Kosten-Rg. vom Gericht (diese müssen Sie erstmal bezahlen) + weitere Schreiben. Sollte der Antragsgegner nicht widersprechen, können Sie dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit können Sie dann die Zwangsvollstreckung durchführen (lassen).

Sollte der Antragsgegner widersprechen, müssten Sie ggfs. klagen (Anspruchsbegründung).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Und bevor am das alles startet, solte man prüfen, ob die Erstattungsumme tatsächlich 95,90 EUR gewesen wäre (Stichwort "Wertersatz").





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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