Rückforderung von Guthaben auf Kundenkonto

13. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
ambitiousboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung von Guthaben auf Kundenkonto

Welche Möglichkeiten hat man, das Guthaben, das auf ein Kundenkonto eingezahlt wurde, zurückzuerhalten, wenn der Anbieter keine Leistungen mehr erbringt?
Konkretes Beispiel: Der E-Scooter WIND (früher BYKE) hat den Betrieb in Deutschland eingestellt, soll aber in anderen Ländern noch aktiv, also nicht insolvent sein. Das Guthaben auf dem Kundenkonto wurde jedoch nicht zurückbezahlt und die früheren Kontaktmöglichkeiten bestehen nicht mehr.

Läuft das über Mahnungen, Zivilklage, einer Art Sammelklage, oder anders?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von ambitiousboy):
die früheren Kontaktmöglichkeiten bestehen nicht mehr.

Aber die Firma ist in DE doch noch existent?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ambitiousboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§675 Abs. 2 BGB

Vielen Dank für Deine Reaktion.
Wie kann ich das am besten prüfen?
Ist so ein Handelsregister oder Amtgerichtseintrag online zu finden?
Die Firma soll noch existieren, aber in Deutschland nicht mehr tätig sein, habe ich gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von ambitiousboy):
Wie kann ich das am besten prüfen?

In dem man sie anschreibt, am besten per Einschreiben.
Dann kann man in dem Schreiben auch gleich gerichtfest die Rückforderungen stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ambitiousboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem man sie anschreibt, am besten per Einschreiben.
Dann kann man in dem Schreiben auch gleich gerichtfest die Rückforderungen stellen.


Zunächst müsste aber geprüft werden, ob das Unternehmen noch besteht?
Sonst sind alle Anstrengungen vergebens.
Das heißt doch Handelsregister oder?

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