Rückgabe bzw. Umtausch von Fehlkauf

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arrow
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)
Rückgabe bzw. Umtausch von Fehlkauf

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
In einem ansässigen Möbel-Mitnahmemarkt haben wir aus dem Standard-Sortiment einen Kleiderschrank gekauft. Da das Modell in der gewünschten Farbe nicht am Lager war, wurde es bestellt und nach gut 8 Wochen konnten wir es am Freitag abholen.
Zuhause angekommen stellten wir fest, daß die Farbe des Holzfurniers nicht zu den übrigen Möbeln in unsere Wohnung paßt, die vom gleichen Hersteller und auch vom gleichen Händler stammen. Wir hatten uns bei der Bestellung einfach vertan und von den Ausstellungsstücken fehlleiten lassen.
Wir hatten den Schrank allerdings noch nicht ausgepackt, sondern waren anhand der Verpackung auf das Mißgeschick gestoßen.

Ich habe nun heute versucht, bei dem Möbelhaus telefonisch einen Umtausch zu arrangieren. Die Sachbearbeiterin war auch sehr entgegenkommend und wollte dies problemlos machen, jedoch wurde sie von ihrer Geschäftsführung zurückgepfiffen. Man weigert sich nun, einer Rücknahme bzw. einem Umtausch gegen ein Modell in der gewünschten Farbe zuzustimmen. Begründung: es ist kein Lagerplatz für das Rücknahmemöbel vorhanden.

Ich betone, daß es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt, sondern um einen Massenartikel aus dem Modulprogramm.

In den Geschäftsbedingungen steht, daß Ware, die bereits abgeholt wurde, vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Aber habe ich denn nicht generell das Recht, einen Artikel bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?
Ich möchte ja noch nicht einmal das Geld zurück, sondern einfach nur einen Umtausch.

Weiß jemand, wie ich hier weiter vorgehen kann?

Vielen Dank!
Arrow

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Aber habe ich denn nicht generell das Recht, einen Artikel bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?

Nein, das gibt es nur im Fernabsatz.
Was Sie im Laden kaufen, können Sie nur mit Zustimmung des Verkäufers zurückgeben.

Auch eine Anfechtung wegen Irrtum (§119 BGB ) kommt nicht in Betracht, da es sich hier um einen unbeachtlichen Motivirrtum (gedacht Farbe paßt, paßt aber nicht) handelt.

Dennoch sind die meisten Händler in so einem Fall kulant, da sollten Sie noch mal bei der Geschäftsführung vorsprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arrow
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Hm, danke!
Man lernt nie aus.

Habe also ein Schreiben an die Geschäftsleitung vorbereitet und bitte darin um Prüfung des Vorgangs und ggf. eine Kulanzregelung.
Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.

Wenn Interesse besteht, kann ich das Ergebnis gerne hier posten.

Arrow

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arrow
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

der freundliche Brief an die Geschäftsleitung hat gewirkt. Innerhalb eines Tage erhielten wir einen Anruf mit der Mitteilung, man würde eine Ausnahme machen und uns den Schrank wie gewünscht umtauschen.

Das hat sich doch gelohnt.

Nochmal danke für den Hinweis.

Arrow

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