Rückgabe eines gewerblichen Ebay-Kaufs

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
DaKewL
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe eines gewerblichen Ebay-Kaufs

Hallo an alle.
Ich versuche, meinen Fall sehr genau zu schildern, ohne was zu beschönigen.
Ich habe vor einer Weile mal einen Ebay-Kauf als Firma von einem gewerblichen Verkäufer getätigt.
Als die Ware ankam, habe ich erst beim Auspacken gemerkt, dass da ein (für mich) nicht passender Stromanschluss gewesen ist, weil ich nicht penibel genug die Artikelbeschreibung durchgelesen habe.

Darauf hin habe ich bei Ebay von der bereitgestellten Rückgabe-Funktion gebrauch gemacht und die Ware zurückgeschickt. 2 Tage später wurde mir das Geld zurück überwiesen und ich ging davon aus, dass es erledigt ist.

Ca. 1-2 Tage später meldete sich der Verkäufer und sagte, dass die Rücksendung der Ware für gewerbliche Kunden nicht möglich ist, und ich die Ware abnehmen muss, weil das irgendwo weiter unten in der Artikelbeschreibung stehen würde. Das habe ich auch tatsächlich beim genaueren Hinsehen bemerkt, wenn mal "zusätzliche Verkäufer-Informationen" unten aufklappt.
Darauf hin habe ich den Fall bei Ebay als "Streitfall" geschildert und Ebay hat mir die Nachricht geschickt, dass sie zu meinem Gunsten entschieden haben und mir das Geld zurecht erstattet wird/wurde.

Der Verkäufer hat aber nicht nachgelassen und mir per Email Rechnungsforderungen geschickt, denen ich widersprochen habe. Das hat der Verkäufer dann an einen Anwalt übergeben und der Anwalt fordert jetzt die Begleichung der Rechnung - anonsten würde eine Klage folgen.

Ich bin kein Jurist, um zu wissen, wer im Recht ist, aber gefühlt würde ich sagen, dass:

1. ich stelle doch kein Angebot rein, wo sich die Funktionen widersprechen. Oben aktiviert der Verkäufer Rückgaberecht, das ich nutzen kann, weiter unten im Kleingedruckten aber der Hinweis: "nicht für gewerbliche Kunden". Ist doch ein Widerspruch in sich.
2. Wenn ein Händler über Ebay handelt, dann gelten die Spielregeln der Plattform. Wenn die Plattform eine Entscheidung fällt, muss es doch für die Parteien gelten.
3. Wenn man mir das Geld zurück erstattet, dann hat man doch die Rückgabe akzeptiert. ich gebe doch niemandem sein Geld zurück, wenn ich mich um die vertragserfüllung streite.
4. Man darf eigentlich gar nicht an Ebay vorbei Forderungen stellen, weil das gegen die Richtlinien von Ebay verstößt. Er kann doch nicht einfach mir dann eine Email zuschicken und Forderungen stellen, wenn wir den Vertrag über Ebay eingegangen sind, oder?

Könnt Ihr mir mal einen Tipp geben, ob ich wirklich so falsch liege?

Danke aus Rösrath

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5666 Beiträge, 1269x hilfreich)

Zitat (von DaKewL):
1. ich stelle doch kein Angebot rein, wo sich die Funktionen widersprechen. Oben aktiviert der Verkäufer Rückgaberecht, das ich nutzen kann, weiter unten im Kleingedruckten aber der Hinweis: "nicht für gewerbliche Kunden". Ist doch ein Widerspruch in sich.


Nein ist es nicht.

https://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-an-gewerbetreibende-b2b-internetshop.htm

Zitat:
– Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufs- oder Rückgaberecht und müssen darüber auch nicht informiert werden


Zitat (von DaKewL):
2. Wenn ein Händler über Ebay handelt, dann gelten die Spielregeln der Plattform. Wenn die Plattform eine Entscheidung fällt, muss es doch für die Parteien gelten.


nein- sie kaufen als Gewerbetreibender. Haben per Se einen anderen Status

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15735 Beiträge, 5699x hilfreich)

Zitat (von DaKewL):
Darauf hin habe ich den Fall bei Ebay als "Streitfall" geschildert und Ebay hat mir die Nachricht geschickt, dass sie zu meinem Gunsten entschieden haben und mir das Geld zurecht erstattet wird/wurde.
Ebay steht nicht über den Gesetzen. Der VK ist hier im Recht, du schuldest den Kaufpreis und die Abnahme der Ware.

Zitat (von DaKewL):
Ist doch ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht. Das gewerbetreibende Person geniest du keinen Welpenschutz. Regelmäßig gehen Gerichte davon aus, das gewerbetreibende Personen wissen was sie tun und sich die Texte gewissenhaft durchlesen.

Zitat (von DaKewL):
Wenn die Plattform eine Entscheidung fällt, muss es doch für die Parteien gelten.
Unsinn. ebay steht nicht über dem Gesetz.

Zitat (von DaKewL):
4. Man darf eigentlich gar nicht an Ebay vorbei Forderungen stellen, weil das gegen die Richtlinien von Ebay verstößt.
Ebenfalls Unsinn. Auch hier: ebay steht nicht über dem Gesetz. Es besteht ein Vertrag zwischen dem VK und dir. Selbstverständlich darf der VK dich direkt auffordern den Vertrag zu erfüllen.

Du bist doch eine gewerbetreibende Person, dann sollte dir das HGB eigentlich bekannt sein.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 14:37

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111589 Beiträge, 38606x hilfreich)

Zitat (von DaKewL):
2. Wenn ein Händler über Ebay handelt, dann gelten die Spielregeln der Plattform.

Nö, es gelten auch die Gesetze.



Zitat (von DaKewL):
Wenn die Plattform eine Entscheidung fällt, muss es doch für die Parteien gelten.

Wenn alle das so rechtswirksam vereinbart hätte, dann ja.
Wäre also entsprechend zu prüfen.



Zitat (von DaKewL):
3. Wenn man mir das Geld zurück erstattet, dann hat man doch die Rückgabe akzeptiert. ich gebe doch niemandem sein Geld zurück, wenn ich mich um die vertragserfüllung streite.

Nur hat der Händler das Geld aber nicht erstattet.



Zitat (von DaKewL):
4. Man darf eigentlich gar nicht an Ebay vorbei Forderungen stellen, weil das gegen die Richtlinien von Ebay verstößt.

Wo hat man denn den Unfug her?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14996 Beiträge, 8852x hilfreich)

Zitat (von DaKewL):
Könnt Ihr mir mal einen Tipp geben, ob ich wirklich so falsch liege?

Ja - rein persönlich teile ich Ihre Meinung. Wer auf ebay handelt, sollte sich auch (abschließend) den eBay-Regeln unterwefen.
Allerdings sieht die deutsche Justiz das nicht so. Die deutsche Justiz vertritt die Sichtweise, dass einem immer der Rechtsweg offen steht und man vor Gericht sein Recht durchsetzen kann - egal was ebay vorher entschieden hat.
Und das Recht ist hier eindeutig auf Seiten des Verkäufers.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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