Rückgaberecht Forumkauf - Verkäufer meidet Kontakt

9. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Cedric-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückgaberecht Forumkauf - Verkäufer meidet Kontakt

Guten Morgen!:)
Ich habe letzte Woche in einem Forum in dem ich oft unterwegs bin eine gebrauchte PS3 von einem Verkäufer gekauft. Laut seiner Beschriebung lief das Gerät noch wie am ersten Tag, Lüfter soll nicht hochdrehen und auch ansonsten alles in Ordnung sein.
Von Anfang an hat der Verkäufer immer erst recht zögerlich auf ihm zugesandte Nachrichten geantwortet, weil er angeblich am renovieren sei. Nun habe ich das Gerät erhalten und das Laufwerk ist defekt, Lüfter dreht immer auf die höchste Stufe und zudem stinkt das Gerät während des Betriebs enorm...

Habe darauf hin natürlich sofort den Verkäufer informiert, welcher anscheinend von dem Laufwerkdefekt wusste, mir das Gerät aber trotzdem geschickt hatte. Er bot mir an, das ICH das Laufwerk aus der Konsole ausbauen solle und ihm zusenden solle, damit er das Problem beheben kann. Ich selber habe aber noch nie eine PS3 auseinander genommen und war dafür, das ich ihm das ganze Gerät zusende, damit er den Defekt in Ordnung bringen würde.

Auf die Nachricht hat er seit guten 5 Tagen nicht geantwortet und auch andere Narichten, in denen ich den Handel dann im Endeffekt rückgängig machen wollte, ignoriert er. Gelesen hat er allerdings alle meine Nachrichten, laut der Nachrichtenverfolung in dem Forum.

Nun will ich gerne mein Geld zurückverlangen, da das Gerät überhaupt nicht seiner Beschreibung entspricht (ist das nicht schon eine Art "Betrug"?) und weil ich momentan auch ziemlich knapp bei Kasse bin. Allerdings meldet sich der Verkäufer ja nicht mehr - ich könnte ihn doch durchaus anzeigen, oder was empfiehlt ihr mir in dem Fall? Denn ein derartiges Problem hatte ich bisher noch nicht.:/

Viele Grüße

Cedric-94

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4 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also du weisst nur, dass Irgendjemand die Nachrichten gelesen hat, aber nicht wer!

Sene ihm ein EInschreiben, mit Fristsetzung zur Rückabwicklung und sollte diese Fruchtlos verstreichen, dann kannst du weiter vorgehen. Die Frist sollte aber schon mindestens 10Tage dauern...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cedric-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, ich weiß, das er die Nachrichten gelesen hat - das System in dem Forum ermöglicht es, eine Lesebestätigung zu erhalten, wenn der User an den die Nachricht gerichtet war, sie öffnet.

Gibt es bei der Fristsetzung nicht auch gewisse Grenzen? Denn der User ist ja täglich online, nur ignoriert ja anscheinend absichtlich ihm geschriebene Nachrichten. Habe erfahren, das der User anscheinend auch anderen Leuten, denen er was verkauft hat, Probleme macht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
Nein, ich weiß, das er die Nachrichten gelesen hat
Nochma, du kannst nur sagen, dass Irgendjemand diese Nachrichten gelesen hat, aber nicht das es dein VK war, oder woher weisst du, dass auch er am Rechner war und er es war der die Nachrichten gelesen hat! Wenn du das natürlich mit absoluter Sicherheit und ohne auch nur 0,1% Chance weisst, dass es auch Jemand anderes sein könnte, sprich wenn du dafür deine Hand ins Feuer legen kannst, dann weisst du es! Nur wird dem mit sicherheit nicht so sein, auch ist eine solche Lesbestätigung vor Gericht nichts wert, wein EInschreiben hingegen schon...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cedric-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm...und du meinst, ich soll ihm nun eine Mahnung schicken, indem ich ihm mit einer Anzeige drohe, wenn das ganze nicht in 10 Tagen geklappt hat? Wie formuliere ich soetwas am Besten? Denn ich bin total neu mit dem Thema und hatte (glücklicherweise) noch keine anderen deratigen Vorfälle.:)

Der Admin vom Forum würde auch die IP vom User und dessen Personalausweis rausgeben, weshalb eine Anzeige kein Problem darstellen dürfte.

LG

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