Rückgaberecht Gebrauchtwagen

9. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Nenad Obradovic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht Gebrauchtwagen

Hallo,
vor 2 Monaten haben wir einen gebrauchten Opel Sintra gekauft von einem Händler. 4 Jahre alt, 8900.- Euro, und ich habe sogar 2 Jahre Garantie bekommen.
Nach 2 Monaten und vielleicht 3000 KM ist die Achse gebrochen.
Was nun, sprach das Huhn???
In der Garantie ist das Achsgetriebe angegeben. Wie stehen die Chancen, dass ich das Auto zurückgeben kann???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Nach 2 Monaten und vielleicht 3000 KM ist die Achse gebrochen.
Was nun, sprach das Huhn???


Die Reparatur dürfte teuer werden.

Ein Recht zur Rückgabe des Kfz haben Sie vorerst nicht. Zunächst nehmen Sie bitte Ihren Verkäufer in Anspruch. Erst wenn dieser die Reparatur verweigert, stellt sich die Frage nach Rückabwicklung des Vertrages. Da dies dann wohl streitig auszutragen wäre, sollten Sie sich in diesem Falle gleich einen RA Ihres Vetrauens suchen.

Ein Achsenbruch ist m.E. unter Berücksichtigung von Alter und Km-Leistung des Kfz nicht als Verschleiß zu werten.

Steffen

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