Rückgaberecht-Versandkosten

10. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mic1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht-Versandkosten

Hallo,

ich habe in einer Auktion eine neue Festplatte bei einem Händler gekauft. Die Festplatte (Wert 79 Euro) kam heute an, gab aber nach Anschluß an das Stromkabel eine dauerhaftes, lautes Klackern ab und ließ sich nicht formatieren, ist somit (für mich) unbrauchbar.

Da ich aber dringend eine Festplatte benötige, möchte ich mir schnellstens eine neue kaufen (hier im Ort).

Deshalb möchte ich den (Internet-)Verkäufer bitten, mir das Geld für die defekte Festplatte zu erstatten. Ist dies rechtens? Oder kann der Verkäufer auf Nachbesserung bzw Umtausch der Festplatte bestehen?

Und wer muss bei Rücksendung die Versandkosten tragen? Kann ich evtl auch die Versandksoten für die bereits gelieferte Festplatte zurück verlangen?

Gruß
Mic1

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie haben ein 14-tägiges Recht auf Rückgabe,also erst zurück geben,dann Geld erhalten.
Die Versandkostensache ist mir auch immer noch nicht ganz klar,aber bei DEFEKT gehe ich mal davon aus das der Verkäufer Ihnen die Versandkosten zu Ihm zurück erstatten muß,aber nicht die Versandkosten zu Ihnen .Bin mir aber in diesem Punkt nicht 100%ig sicher.

MfG


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mic1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Kann ich die Ware einfach zurück schicken oder muss ich das zunächst telefonisch/schriftlich abklären?

Mic

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

Sie sollten, um Mißverständnisse und Schwierigkeiten zu vermeiden, dieses dem Verkäufer vorher telefonisch mitteilen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo Guten Morgen,
kontaktieren Sie den Händler besser vorher: evtl. benötigen Sie eine RMA Nummer oder Ähnliches.
MfG

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen