Rückgaberecht auf Hygieneartikel im Fernabsatz

10. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
G.U.I.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückgaberecht auf Hygieneartikel im Fernabsatz

Im Internet lese ich immer wieder in den AGB auch namhafter Unternehmen (z.B. REWE), dass bei Hygieneartikeln keine Rücknahme nach dem Rückgaberecht möglich sei. Ist das zulässig? Einerseits soll der Verbraucher das Recht haben, einen Artikel genau zu prüfen, andererseits verliert die Ware durch diese Prüfung möglicherweise ihre Verkaufsfähigkeit (körpernahe Wäsche, Körperpflegeprodukte, medizinische Artikel, Haarersatz, Bettwäsche etc.). Wo liegt hier die rechtliche Grenze? Gibt es Musterurteile?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

§312d IV 1 BGB :-)


(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
G.U.I.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, der BGB-Passus mit der "Beschaffenheit" ist mir durchaus bekannt, läßt aber sehr viel Raum für Interpretationen. Mit ist ein Gerichtsurteil bekannt, in dem das Wort "Beschaffenheit" sehr eng ausgelegt wurde (sei vor allem i.S. von immateriellen Lieferungen, wie z.B. Internet-Downloads zu verstehen ...). Nehmen wir z.B. Haarteile und Perücken: Ist das ein Artikel, der von seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist (weil z.B. Berührung mit krankhaft veränderten Kopfhautpartien/Ekzemen etc. nicht auszuschließen ist)? Muss ich mich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen, oder gibt es irgendwo eine klare Definition, was in die Kategorie Hygieneartikel fällt und was nicht?

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