Rückgaberecht bei Ersatzlieferung

2. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Andreas70 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht bei Ersatzlieferung

Hallo zusammen,
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich hab am 8. April einen TV online bestellt. Erhalten habe ich das Gerät am 14. April. Leider war das Gerät defekt.
Der Händler hat mir dann ein Austauschgerät zukommen lassen, welches ich heute (2. Mai) bekommen habe. Der defekte wurde vor ca einer Woche abgeholt.
Leider habe ich jetzt festgestellt das der TV mir gar nicht gefällt und möchte ihn wieder abholen lassen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ist das möglich oder wäre die Widerrufsfrist abgelaufen?
Herzlichen Dank

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
1.In anbetracht der Tatsache, das wir hier die GENAUEN Vertragsbedingungen nicht kennen, kann
man GENAUERES zu Ihrem Problem nicht sagen.
2. Viele Händler bieten die Möglichkeit, die gekaufte Ware bis zu 30 Tage "zurückzugeben"
3. Eventuell müssen Sie damit rechnen, die Rücksendekosten(Speditionskosten, oder auch Post-Sperrgut)
selber zahlen zu müssen.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas70 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Vielen Dank für Ihre Antwort.

In den Widerrufsbelehrung des Verkäufers steht folgendes:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat


Der Anbieter hat den ersten TV per DHL abholen lassen. Bei Speditionsware hätte mich das aber was gekostet.
Würde ich aber in Kauf nehmen, besser so als ein Fernseher zu behalten, den man eigentlich nicht haben möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124388 Beiträge, 40361x hilfreich)

Zitat (von Andreas70 123):
wäre die Widerrufsfrist abgelaufen?

Man nehme einen Kalender und zähle vom 9. April 14 Tage weiter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

Zitat (von Andreas70 123):
Leider war das Gerät defekt.


Dann hat der VK die vereinbarte (= mangelfreie) Ware noch nicht geliefert, sodass die Widerrufsfrist erst mit Lieferung der vereinbarten (= mangelfreien) Ware beginnt, also am 2. Mai.

=> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-cuxhaven-widerrufsfrist-beginnt-erst-mit-erhalt-einer-vollstaendig-funktionstuechtigen-ware

Zitat (von Harry van Sell):
Man nehme einen Kalender und zähle vom 9. April 14 Tage weiter ...


Oder man kennt die Rechtsprechung und zaehlt vom korrekten Beginn an.

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