Hallo,
Zur Vorgeschichte:
Meine Mutter hat sich bei einen Versandhandel(Otto, Neckermann etc so etwas.) ein Gerät zur Hornhautentfernung gekauft. Mit im Lieferumfang waren 6 feine; 6 mittlere; und 6 grobe klingen. Das Paket kam wie erwartet wenige Tage später so wie es bestellt wurde mit allen drum und dran. Kurzum ist doch eigentlich der Vertrag an dieser Stelle erfolgreich vonstatten gegangen, oder?
So nun fällt meiner Mutter ein, eines Tages sind die groben Klingen auch mal verbraucht und Sie brauch früher oder später mal neue. Also rief Sie beim Versandhandel an und fragte wegen nachbestellen gegen bezahlung natürlich. Die Dame am Telefon empfahl meiner Mutter sich an den Hersteller der Klingen zuwenden. Mutter in nullkommanix gesucht -> keine Telefonnummer gefunden!. ALso wieder Versandhandel angerufen und gesagt Nummer gibts ned. Die Dame bot an, sie kümmert sich drum und bemüht sich um "Ersatzteile".
Nun zum eigentlichen Problem: Meine Mutter ist voll davon überzeugt das die Versandfirma, das Gerät zurücknehmen muss und Sie das Geld wiederbekommt.Weil man ja davon ausgeht wenn man so ein Gerät benutzt auch ein Klingenverschleiß stattfindet und somit Ersatzteile benötigt.
In meinen Augen ist das totaler Humbug, den der Vertrag zwischen Versandfirma und Mutter ist doch vollkommen korrekt abgeschlossen wurden, und wenn dann wäre es doch reine kulanzleistung der Versandfirma wenn sie es zurücknehmen würden...
Seh ich das falsch?
mit freundlichen Grüßen
Rückgaberecht / kulanz
11. Februar 2008
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Frage vom 11. Februar 2008 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht / kulanz
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2008 | 09:48
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 650x hilfreich)
Sie hat ein 14tägfiges Rückgaberecht beim Versandhandel und dies ohne Angabe von Gründen.
Eine Nachkaufgarantie auf Ersatzteile - so nicht eindeutig vereinbart - gibt es hier nicht.
Und jetzt?
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