Hallo,
soweit ich weiß, kann man nach dem Kauf eines mängelbehafteten Gegenstandes vom Kauf zurücktreten, wenn man dem Händler zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat und die Ware immer noch nicht i.O. ist.
Meine Frage:
Bezieht sich die zweimalige Nachbesserung nur auf den ursprünglichen Mangel? Wenn durch die Nachbesserung ein anderer Mangel ensteht oder nicht das geliefert wird was bestellt war, kann dann auch mit der dritten Rücksendung vom Kauf zurückgetreten werden?
Beispiel:
Ein erstandenens Autoradio hat bei Lieferung einen Wackelkontakt im Bedienteil. Das Gerät wird anstandslos ausgetauscht, bei der Neulieferung wird jedoch ein Bedienteil in der falschen Farbe geliefert, abweichend von der ursprünglichen Bestellung. Nach erneuter Rücksendung wird ein drittes Mal geliefert, wieder mit dem Bedienteil in falscher Farbe.
Kann nun vom Kaufvertrag zurückgetreten werden? Die bestellte Ware ist ja nach der dritten Lieferung immer noch nicht geliefert worden.
Danke für Antworten,
Gruß,
Jörg
Rückgaberecht nach Nachbesserung?
11. August 2004
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Frage vom 11. August 2004 | 09:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht nach Nachbesserung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. August 2004 | 13:07
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Grundsätzlich bezieht sich der Begriff "fehlgeschlagene Nachbesserung" immer auf einen konkreten Mangel.
Bei einer extremen Häufung von Mängeln (sogen. Montagsware) besteht jedoch ebenfalls ein - nicht gesetzlich geregeltes, aber von der Rechtsprechung anerkanntes - Rücktrittsrecht.
Bei 3 unterschiedlichen Mängeln wie von Ihnen beschrieben ist dies noch nicht zwangsläufig gegeben, das hängt jeweils an den Umständen des Einzelfalls.
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