Rückgaberecht nach Nachbesserung?

11. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
StYerk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht nach Nachbesserung?


Hallo,

soweit ich weiß, kann man nach dem Kauf eines mängelbehafteten Gegenstandes vom Kauf zurücktreten, wenn man dem Händler zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat und die Ware immer noch nicht i.O. ist.

Meine Frage:
Bezieht sich die zweimalige Nachbesserung nur auf den ursprünglichen Mangel? Wenn durch die Nachbesserung ein anderer Mangel ensteht oder nicht das geliefert wird was bestellt war, kann dann auch mit der dritten Rücksendung vom Kauf zurückgetreten werden?

Beispiel:
Ein erstandenens Autoradio hat bei Lieferung einen Wackelkontakt im Bedienteil. Das Gerät wird anstandslos ausgetauscht, bei der Neulieferung wird jedoch ein Bedienteil in der falschen Farbe geliefert, abweichend von der ursprünglichen Bestellung. Nach erneuter Rücksendung wird ein drittes Mal geliefert, wieder mit dem Bedienteil in falscher Farbe.
Kann nun vom Kaufvertrag zurückgetreten werden? Die bestellte Ware ist ja nach der dritten Lieferung immer noch nicht geliefert worden.

Danke für Antworten,

Gruß,
Jörg

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Grundsätzlich bezieht sich der Begriff "fehlgeschlagene Nachbesserung" immer auf einen konkreten Mangel.

Bei einer extremen Häufung von Mängeln (sogen. Montagsware) besteht jedoch ebenfalls ein - nicht gesetzlich geregeltes, aber von der Rechtsprechung anerkanntes - Rücktrittsrecht.

Bei 3 unterschiedlichen Mängeln wie von Ihnen beschrieben ist dies noch nicht zwangsläufig gegeben, das hängt jeweils an den Umständen des Einzelfalls.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen