Rückgabeverweigerung bei elektrischen Bauteil?

2. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)
Rückgabeverweigerung bei elektrischen Bauteil?

Hallo an alle,

habe da mal folgende Frage:

Haben bei Renault für teures Geld (320,- Euro) einen Fensterheber gekauft.

Uns wurd emitgeteilt, dass die Rückgabe ausgeschlossen ist, da es sich hierbei um ein telektrische Bauteil handelt.

Jetzt schließen wir das gute Stück an und es funktioniert nicht!
Es ist definitiv defekt, da ein gebrauchtes Teil vom Verwerter 3 sekunden später am selben Wagen funktioniert!

Jetzt möchte ich den Fensterheber, der defekt ist, zurückgeben und der Händler verweigert die Rückgabe.

Das kann doch so nicht in Ordnung sein?!

Wie kann man das Problem angehen?

Schöne Grüße

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich bin Dir da sehr dankbar.


Das Problem ist, dass der Händler mittlerweile den Fensterheber hat und ihn prüfen will. Er sagt aber, dass es sein kann, dass es mehrere Wochen dauert, da er ein gleiches Fahrzeug erst in seine Werkstatt bekommen muss.
Das kann doch nicht sein, dass er meinen defekten Fensterheber bei sich hat und über mehrere Wochen meine 320,- Euro bei sich behält.

Frage wäre hier, ob er sich tatsächlich mehre Wochen Zeit lassen kann, um einen von mir reklamierten Defekt zu überprüfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16172 Beiträge, 5771x hilfreich)

Fahr doch zu ihm hin, er kann das doch an deinem Auto ausprobieren.
Generell ist es jedoch nicht dein Problem, wie die Werkstatt das testen kann. Du hast aber zunächst kein Recht auf eine Rückgabe. Du kannst momentan nur zwischen einer Neulieferung und einer Reparatur wählen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Auto ist ja nicht mehr hier und mal eben einen Fensterheber aus- und einbauen...

Das ist nicht so einfach.
Ich weiß nicht, wie ich jetzt weiter vorangehen soll. Die haben den Fensterheber, die Rechnung und wollen die 320,- Euro erst auszahlen, wenn irgendwann rein zufällig jemand mit dem selben Modell bei denen in die Werkstatt kommt.

Soll ich denen schriftlich eine Frist setzen ?

0x Hilfreiche Antwort

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