Rücknahme Tasche Outletcenter

7. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
sma68
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücknahme Tasche Outletcenter

Hallo,
ich habe mir 2014 eine Tasche im Outletstore Wertheim gekauft... Nachden die Tasche abgefärbt hat, habe ich sie zurück geschickt...
Nach Wochen erhielt ich die Antwort, das die Tasche nicht reparaturfähig sei und auch nicht mehr vorhanden...
In dem Schreiben lag ein Gutschein über den Kaufpreis bei...
Da ich allerdings keine andere Tasche möchte, stelle ich hier die Frage, ob der Hersteller verpflichtet ist, Bargeld auszuzahlen... Nach einem Anruf dort sagte man mir, das sie NICHT verpflichtet seien, da es sich ja um einen Outletstore handeln würde...
Danke für eure Antworten!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
das sie NICHT verpflichtet seien, da es sich ja um einen Outletstore handeln würde


Falsche Begründung, aber möglicherweise im Ergebnis korrekt. 2014 ist mehr als 6 Monate her, als würdest du beweisen müssen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorhanden bzw. "angelegt" war (also z.B. eine minderwertige Färbung). Das kann irgendwo zwischen "leicht" und "unmöglich" sein, man weiß es nicht, das Risiko hast du.
Von daher könnte man annehmen, der Gutschein sei noch ein sehr kulanter Kompromiß, da man dir auch das volle Risiko (incl. teurem Gutachter) aufbürden könnte, das Vorliegen des Mangels bei Übergabe bei einer Klage zu beweisen.

-- Editiert von JenAn am 08.10.2015 11:15

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