Es wurde ein Ring mit Gravur bei einem Onlinehandel bestellt. Am Montag ist der Ring angekommen. Der Ring wurde ausgepackt und begutachtet, dabei ist das Siegel (Etikett, welches am Ring hing - siehe Beispielbild unten) kaputt gegangen. Da der Ring nicht gefällt, wurde dieser nun ordnungsgemäß retourniert. In den Rücknahmebedingungen des Verkäufers steht jedoch folgendes:
"Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Artikel wurde nicht getragen und weist keine Gebrauchsspuren einschließlich aber nicht beschränkt auf Kratzer, Dellen, Flecken oder andere Mängel auf.
Das Original-Produktsiegel ist intakt und wurde nicht entfernt. (Alle nicht gravierten und gravierten Produkte werden mit einem Hängeetikett mit einem daran befestigten Rücksendecode verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass es nicht entfernt wurde.) Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Rückgabeformulars den auf dem Anhängeschild der Kette angegebenen Rückgabecode ein."
Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen.
Hat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf?
Beispielbild vom Siegel
https://www.extra4.net/images/stories/etik_pic/schmuck_vorseite/ring_44_1156_lyte.jpg
-- Editiert von User am 24. Mai 2023 12:22
Rücknahme bei beschädigtem Siegel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Fangen wir mal noch einen Schritt weiter vorne an.
Ist es ein Ring mit einer Standartmässigen Gravur (also ab Werk, z.B. love, smile oder sowas) oder wurde ist der Ring erstmal ungraviert und wurde durch eine gewünschte Gravur personalisiert?
Der Händler hätte mit 60Tagen Rückgaberecht geworben und besagt: "Eine Rückerstattung bei gravierten Produkten gilt nur für gekaufte Artikel ab Mai 2019.
Die Gravur Ihres Artikels hat keinen Einfluss auf den Service der kostenlosen Größenänderung, lebenslangen Garantie, Reparatur oder Rückerstattung."
Man macht sich nur Sorgen über das gerissene Siegel.
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Du meinst, das erst *Entfernte* und dann auch noch *Durchgerissene* stellt der Verkäufer nicht fest?ZitatBitte stellen Sie sicher, dass es nicht entfernt wurde. ...Das Siegel wurde wieder am Ring angebracht, jedoch ist es an einer unauffälligen Stelle durchgerissen. :
Da muss man wohl abwarten, was der Verkäufer antwortet.ZitatDa der Ring nicht gefällt, wurde dieser nun ordnungsgemäß retourniert. :
Dass der Ring nicht gefällt, hätte man evtl. auch ohne Beschädigung des Siegels feststellen können?
Ich habe mal gehört, dass die sogar feststellen können, dass er getragen wurde.

Dieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Es darf entfernt werden, ohne dass man man das Recht auf Widerruf verliert.
ZitatDieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Es darf entfernt werden, ohne dass man man das Recht auf Widerruf verliert. :
Zum Widerruf steht beim Anbieter folgendes:
"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."
Heißt der bestellte Ring wäre vom Widerruf ausgeschlossen, da er graviert/personalisiert wäre?
ZitatDieses sogenannte "Siegel" hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. :
Nur das es hier ganz offensichtlich gar nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht geht, wie man lesen kann ...
ZitatHat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme :
Nein, da die Bedingungen nicht erfüllt sind.
Ist er denn personalisiert? Diese Rückfrage hast du bisher leider nicht beantwortet:ZitatHeißt der bestellte Ring wäre vom Widerruf ausgeschlossen, da er graviert/personalisiert wäre? :
ZitatIst es ein Ring mit einer Standartmässigen Gravur (also ab Werk, z.B. love, smile oder sowas) oder wurde ist der Ring erstmal ungraviert und wurde durch eine gewünschte Gravur personalisiert? :
Davon hängt es ab
Na dann lies doch einfach mal was der Fragesteller gefragt hat (Hervorhebung durch mich):ZitatNur das es hier ganz offensichtlich gar nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht geht, wie man lesen kann ... :
ZitatHat man nun noch Anspruch auf die Rücknahme/Widerruf? :
DU bist doch derjenige der anderen immer vorwirft nicht richtig lesen zu können.
Wer im Glashaus sitzt...,......
-- Editiert von User am 25. Mai 2023 16:18
ZitatIst er denn personalisiert? Diese Rückfrage hast du bisher leider nicht beantwortet: :
Ja, es ist eine persönliche Gravur bestellt worden, jedoch wurde mit folgendem in den AGBs geworben:
"Laut Gesetz haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht, wir gewähren Ihnen stattdessen 60 Tage, unabhängig von einer Gravur."
Deswegen sollte das Widerrufrecht doch greifen?!
Der Kundenservice meint bei einem beschädigtem Siegel gibt es keine Rücknahme und verweist auf die Rücknahmebedingungen... Somit dreht man sich im Kreis
Das Problem scheint zu sein: Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Sie nicht, während Sie gleichzeitig die Bedingungen für das freiwillig eingeräumte Rückgaberecht nicht erfüllen.
Meines Erachtens haben Sie daher keine Ansprüche, die Sie geltend machen könnten.
ZitatDeswegen sollte das Widerrufrecht doch greifen?! :
Nö.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier eben nicht, und wenn es gelten würde, dann nur 14 Tage.
Der Verkäufer gewährt großzügigerweise ein Rückgaberecht von 60 Tagen - das ist Kulanz und die Bedingungen dafür kann er recht frei festlegen.
ZitatNa dann lies doch einfach mal was der Fragesteller gefragt hat (Hervorhebung durch mich): :
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier nicht, da ein Ausschlussgrund vorliegt.
Korrekt und genau das war ja auch die Frage des TE.ZitatDas gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier nicht, da ein Ausschlussgrund vorliegt. :
@Fragesteller,
Durch die Personalisierung hast du kein gesetzliches Widerrufsrecht und das freiwillige Rückgaberecht ist durch die Beschädigung des Siegels erloschen.
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