Rücknahme vom defekten Monitor

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Grungelizer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücknahme vom defekten Monitor

Ich habe im Moment folgendes Problem.

Ich habe Anfang Januar 2012 bei einem Internethändler (der inzwischen Insolvenz angemeldet hat) einen Monitor auf Rechnung bestellt und er wurde mir am 05.Januar geliefert.

Nachdem das Gerät ca. 2 1/2 Wochen im Einsatz war, wies der Monitor einen Defekt auf (aus dem Netzteil ertönte ein lautes Brummen).

Ich rief daraufhin den Internethändler an. Da ich die Rechnung noch nicht bezahlt hatte, wurde mir der Vorschlag gemacht, dass ich die Rechnung einfach um den Betrag des Monitors kürzen sollte, das Gerät zurückschicken sollte und die Sache daraufhin für mich erledigt ist.

Dieses habe ich auch eingehalten und den Monitor an den Händler zurückgeschickt. Per E-Mail bekam ich dann auch noch die schriftliche Bestätigung, das der Monitor sofort nach Zustellung meinen Kundenkonto gutgeschrieben wird.

Nachdem ich Anfang März 2012 vom Insolvenzverwalter des Unternehmens über deren Insolvenz informiert wurde, bestand man aufeinmal auf Zahlung.

Der Internethändler sagte mir, ich hätte den Monitor erst nach Ablauf der 14tätigen Rückgabefrist an ihn zurückgeschickt und daher besteht er auf eine Reparatur des Artikels.

Ich habe am Anfang dieses Artikels ja bereits geschrieben, dass ich den Defekt auch erst nach 2 1/2 Wochen den Händler gemeldet habe und dieser mir die Rücknahme gegen Kundenkontogutschrift zugesagt hat.

Ich soll jetzt an einer insolventen Firma Geld bezahlen, für eine Ware die schon seit über 2 Monaten gar nicht mehr in meinem Besitz ist.

Muss ich die Rechnung zahlen?

Ein repariertes Gerät ist übrigens bis zum heutigen Tage nicht bei mir eingetroffen.

Meiner Meinung nach besteht zwischen mir und den Internethändler gar kein Kaufvertrag mehr, da mir die Rücknahme des Gerätes schriftlich zugesagt worden ist.

Postbelege darüber, das ich den Monitor an den Händler zurückgeschickt habe und er erfolgreich zugestellt worden ist, sind vorhanden.

Über hilfreiche Beiträge von Euch würde ich mich sehr freuen.



-----------------
""

-- Editiert Grungelizer123 am 19.04.2012 21:11




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach besteht zwischen mir und den Internethändler gar kein Kaufvertrag mehr, da mir die Rücknahme des Gerätes schriftlich zugesagt worden ist.


Der Kaufvertrag besteht schon, er wurde nur einvernehmlich rückabgewickelt.

Wenn das alles beweisbar ist, kann man sich da ja bequem zurücklehnen.

quote:
ich hätte den Monitor erst nach Ablauf der 14tätigen Rückgabefrist


Ggfs. kann man auch mal prüfen, ob die Widerrufsfrist in dem Fall nicht sowieso einen Monat betragen hat.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Grungelizer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Khryztynna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hilft mir auf jedem Fall weiter.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.