Rücknahme von Artikel nach Defekt

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Rücknahme von Artikel nach Defekt

Hallo,
ich habe ein MacBook Pro bei Ebay-Kleinanzeigen von einem Verkäufer gekauft.
Als der Verkäufer bei mir Zuhause war, habe ich den Verkäufer vor zwei weiteren Zeugen gefragt ob der Artikel auch einwandfrei funktioniere, der Verkäufer hat dies bejaht.

Der Kauf war am 12.4.14 und am selben Tag wollte ich das Betriebssystem neu aufsetzten und dies hat nicht funktioniert, und ein technischer Defekt hat sich offenbart.
Ich kenne mich sehr gut mit Macs aus und ich weiß dass dies nicht normal ist.

Der Anzeigentext bei Ebay-Kleinanzeigen war wie folgt:
"Verkaufe hier mein MacBook Pro 13" IOS 10.9.2 Prozessor 2,4GHZ Intel i5 Speicher 8GB 1600MHZ DDR 3 Grafikkarte intel Hd 3000 512 MB Festplatte 500GB von Ende 2011. Der Zustand ist echt sehr gut hat nur eine kleine delle am Logo und kleine Kratzer."

Ebenso wurde auch ein Kaufvertrag abgeschlossen welchen ich mir davor aus dem Internet geladen habe.
Habe ich hier kopiert:

Vertragsmuster

Im Vertrag steht natürlich der Verkäufer mit Anschrift und die Seriennummer des MacBook Pros sowie natürlich der Kaufgegenstand, Hersteller und Datum des Kaufes. Bei " Besonderheiten" steht die erwähnte Delle am Logo.
Bei technischen Mängel steht nicht, wurde durchgestrichen. Unterschrieben ist der Vertrag natürlich auch vom Verkäufer. Ebenso ist an den Vertrag auch ein Screenshot der Kleinanzeige angeheftet.

Ich habe den Verkäufer dann gleich am Samstag Abend auf den technischen Defekt per SMS angeschrieben und er meinte er wusste nichts davon, da er das gerät nie genutzt hat sondern immer bei ihm rumgestanden hat.
Ich könne es aber am Sonntag den 13.4.14 umtauschen. Ich konnte an diesem Tag aber nicht und meinte es geht bei mir erst am Montag. Er meinte dann, er will das erst mit seinem Anwalt absprechen.

Heute ist folgende SMS vom Verkäufer gekommen:
Hallo habe mich jetzt informiert und ich bin nicht verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen da ich es nach besten Wissen und Gewissen in ordentlichen Zustand übergeben habe laut Kaufvertrag

Streitwert 400€

Wie kann man da weiter vorgehen, wie sieht da die rechtliche Lage aus?


Vielen Dank

Lg

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-- Editiert so385153-48 am 14.04.2014 13:04

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du müsstest beweisen können, dass dem VK der Defekt bewusst war und er ihn dir arglistik verschwiegen hat. kannst du das nicht, siehts schlecht aus für dich.

Hättest du dir mal lieber am SA die Zeit genommen, da war der VK noch willig, jetzt nicht mehr...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wollte ich das Betriebssystem neu aufsetzten und dies hat nicht funktioniert, und ein technischer Defekt hat sich offenbart <hr size=1 noshade>


Du könntest vermutlich nicht mal beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag (was du auch bei Gewährleistung müßtest), geschweige denn, daß der VK ihn kannte und arglistig verschwiegen hat (was du bei ausgeschlossener Gewährleistung müßtest).

Gerade bei komplizierten elektronischen Geräten kann von einer Sekunde auf die andere etwas kaputt gehen, das kann kein Gutachter der Welt auf den Tag oder nur die Woche genau eingrenzen.

Die pauschale und vage Aussage, das Gerät "funktioniere einwandfrei" hilft dir da auch nicht, trotz §444 BGB . Dazu hätte der VK schon "völlige Mängelfreiheit" ausdrücklich zusichern müssen (und dann bliebe immer noch der Beweis des Vorliegens bei Übergabe).




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