Rücknahme/Umtausch von beschädigten Möbeln

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)
Rücknahme/Umtausch von beschädigten Möbeln

Hallo

Wir haben in einem Möbelmitnahmemarkt ein Bettgestell gekauft.
Beim Aufbauen habe ich festgestellt, dass alle Teile Lackfehler haben und zum Teil der Lack beschädigt ist. Die Stütze in der MItte ist auch verbogen.
Insgesammt ist die Verarbeitung nicht so toll.
Also habe ich dort angerufen und das Bett reklamiert.
Folgendes wurde mir angeboten :
Stütze kann ich sofort umtauschen. (20Km Fahrt einfach)
Den Rest muss ich reklamieren und ich bekomme evtl. in 3 Wochen neue Teile.
Ich soll aber mit dem Filialleiter telefonieren, weil nur der das entscheiden kann.

Nun meine Fragen :
Kann ich auf einer Rücknahme bestehen ?
Ich glaube nicht, dass ein neues Bett besser ist und wir habe ja extra im Mitnahmemarkt gekauft um das Bett gleich zu haben.

Danke schön

Baerino




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-- Editiert am 09.09.2010 20:47

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4 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich auf einer Rücknahme bestehen ? <hr size=1 noshade>


Nacherfüllung geht immer vor.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Würde per Einwurfeinschreiben ein neues Bett verlangen, Frist setzen, 3 Wochen nach Datum bestimmt "spätestens bis dann und dann".

Ort der Nacherfüllung ist dort, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet, beim Käufer.

Also hat man dir ein neues Bett zu liefern, Zug um Zug gegen Rückgewähr des mangelhaften. Ist die Frist abgelaufen ohne eine Ersatzlieferung, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

quote:<hr size=1 noshade>Maßgebliche Frage, auf deren Entscheidung es der Beklagten erklärtermaßen auch ankommt, ist daher, ob im Rahmen des § 439 Abs. 2 BGB , wonach der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat, der Erfüllungsort für die Nacherfüllung der ursprüngliche Erfüllungsort oder der momentane Belegenheitsort der Kaufsache ist. Ursprünglicher Erfüllungsort ist bei einem Möbel-Abholmarkt wie der Beklagten das Abhollager, wo dem Käufer die Ware übergeben wird. Momentaner Belegenheitsort der Kaufsache ist jedoch die Wohnung der Klägerin, wohin die Kaufsache von der Klägerin verbracht worden ist.

Das Gericht beantwortet vorstehende Rechtsfrage eindeutig dahin, dass Erfüllungsort für die Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB der momentane Belegenheitsort der Kaufsache ist und den Verkäufer - hier die Beklagte - die Pflicht zur Ersatzlieferung bzw. zur Übergabe der Kaufsache zwecks Reparatur auf jeden Fall als Bringschuld trifft. Die Nacherfüllung ist also am jeweiligen Belegenheitsort der Kaufsache zu erbringen und der Verkäufer muss die Kosten des Transports etc. tragen. Allein diese Auslegung des § 439 Abs. 2 BGB entspricht der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und nur diese Auslegung ist mit Artikel 3 Abs. 4 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vereinbar (vgl. Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage, § 439 Rn. 13 m.w.N.; Huber. Der Nacherfüllungsanspruch im neuen Kaufrecht, NJW 2002, 1006).

Daneben entspricht diese Auslegung Sinn und Zweck der Vorschrift, wonach der Käufer einer mangelhaften Sache durch die notwendige Nacherfüllung nicht weiter belastet werden soll. Würde man ihm die Rückschaffung der mangelhaften Sache zum Abholmarkt aufbürden, so hätte er in der Regel zusätzliche, grundsätzlich nicht ersatzfähige eigene Mühewaltungen zu erbringen, er trüge das Risiko von Beschädigungen während des Rücktransportes, er wäre ggf. Schuldner von Personen bzw. Unternehmen, derer er sich zum Rücktransport bedient und er müsste schließlich der Bezahlung der Transportkosten etc. durch den Verkäufer hinterherlaufen. All dies kann dem Käufer, der mit einer mangelhaften Kaufsache belastet ist, grundsätzlich nicht zugemutet werden. Auf der anderen Seite würde dem Verkäufer in diesem Fall die Möglichkeit genommen, für ihn kostenmäßig günstigere Möglichkeiten der Nachlieferung (etwa durch eigene Fahrzeuge und Mitarbeiter) in Anspruch zu nehmen. Er hätte grundsätzlich die Kosten für eine vom Käufer beauftragte Spedition zu übernehmen, während er selbst beim Einsatz eigener Fahrzeuge und Mitarbeiter geringere Kosten gehabt hätte. Grundsätzlich muss es dem Verkäufer
<hr size=1 noshade>


Amtsgericht Menden Az: 4 C 26/03
http://www.ra-kotz.de/moebel.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Habe ich das richtig verstanden ?
Ich kann einen Austausch fordern ?
Der Verkäufer muss das neue Bett/neue Teile zu mir liefern ?
Die Stütze in der Mitte will er ja gleich tauschen, weil das Bett so nicht verwenbar ist. Kann ich da schon auf einer Lieferung bestehen ?
Was mache ich, wenn der Verkäufer das beschädigte Bett sehen will ?
Holt er ab oder soll ich es zu Ihm bringen ?

Baerino

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es ist genauso, wie ich es dargestellt habe. Die Nacherfüllung ist am Ort zu bewirken, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet.

Ein Wahlrecht (zwischen Ersatzlieferung = neues Bett und Reparatur) hat der Käufer - nicht der Verkäufer.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

quote:
Was mache ich, wenn der Verkäufer das beschädigte Bett sehen will ?
Holt er ab oder soll ich es zu Ihm bringen ?


Der Verkäufer kann sich das beschädigte Bett ansehen, bei dir...

Nichts mehr telefonisch machen, ist nicht beweisbar, bringt oft nichts.

Einschreiben - Frist setzen - wie oben dargestellt. Man kann ruhig androhen, dass man Kaufvertrag zurücktritt, wenn das Bett nicht bis dann und dann geliefert wird, im Gegenzug kann der Händler den Schrott mitnehmen.


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-- Editiert am 10.09.2010 21:01

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#4
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok.
Dann werde ich die klassische Post bemühen und den Herren einen Brief schreiben.
Danke schön.

Baerino

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