Rücksendekosten Widerruf, Aritkel falsch beschr.

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
MavBau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücksendekosten Widerruf, Aritkel falsch beschr.

Hallo,

ich habe bei einem Online-Shop ein PC-Gehäuse bestellt. In der Beschreibung standen die Maße des Gehäuses. Als das Paket bei mir ankam, stimmte die Länge nicht mit der Beschreibung überein, woraufhin mein Bauteil nicht in das Gehäuse passte. Deshalb habe ich den Artikel zurückgesendet. Die falsche Beschreibung habe ich auch als Grund angegeben.

Nun hat mir der Online-Shop bei der Gutschrift aber die Rücksendekosten gemäß dem neuen Gesetz (folgtend beschrieben) abgerechnet.

Gem. § 357 Abs. 6 S.1 BGB :
trägt der Verbraucher beim Widerruf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246 a § 1 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von dieser Pflicht unterrichtet hat.

Ich habe den Artikel aber wegen der falschen Beschreibung zurückgesendet! Kann ich da was machen? Höflich habe ich es schon versucht.

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-- Editiert MavBau am 02.02.2015 09:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich habe den Artikel aber wegen der falschen Beschreibung zurückgesendet! <hr size=1 noshade>

Hast du das denn klar und deutlich zum Ausdruck gebracht?
Hast du zum Ausdruck gebracht, dass du nicht(!) widerrufen willst?

Das Problem ist, dass man nur bei einem Widerruf Anspruch auf Rückzahlung hat, während bei einer Reklamation wegen eines Mangels erstmal die Nachbesserung ansteht (d.h. Neulieferung eines Gehäuses mit den richtigen Maßen).
Reklamation wegen Mangel und sofortige Rückzahlung des Kaufpreises - darauf muss sich der Verkäufer nicht einlassen. Wenn du wegen eines Mangels reklamiert, musst du dem Verkäufer die Chance geben, den Mangel zu beseitigen (d.h. ein Gehäuse mit den richtigen Maßen zu liefern).

Du must dich jetzt entscheiden, was du willst:
- Gehäuse mit den richtigen Abmessungen (dann muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten des falschen Gehäuses erstatten)
- gleich das Geld zurück (dann wirst du auf den Rücksendekosten sitzen bleiben - denn gleich das Geld zurück geht nur über das Widerrufsrecht)




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MavBau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Der Verkäufer kann das (selbe) Gehäuse nicht in den richtigen Abmessungen liefern, weil es das schlichtweg nicht gibt. Allerdings habe ich glaube ich erst im Nachhinein (also ab der Grundangabe im RetourenLieferschein) deutlich gemacht, dass ich den Artikel wegen der falschen Beschreibung zurücksende.

Ich werde da gleich anrufen und versuchen das persönlicher als über E-Mail zu klären. Wenn nicht muss ich wohl die 7 Euro verabschieden und da nicht mehr kaufen.

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