Rücksendekosten

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
granulatpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendekosten

Hallo,
ich habe bei Ebay ein Gerät gekauft, welches ich innerhalb des Zeitraumes der Gewährleistungspficht auf Grund eines Defektes zurücksenden möchte.
Der Verkäufer weigert sich jedoch die Kosten für das zusenden des Gerätes zu ihm zu zahlen, bzw. eine Free-Way-Marke zu schicken.
Ist dies laut Fernverkaufsrecht statthaft?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

es kommt darauf an, auf welchem gesetzlichen Grund die Rücksendung beruht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
granulatpeter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte den Verkäufer in seine gesetzliche Gewährleistungspflicht nehmen; da müsste doch, da es sich um einen Internetkauf handelte,das Fernverkaufsrecht gelten. Sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es gibt meines Wissens kein Fernabsatzgewährleistungsrecht. Wenn ein Anspruch auf Gewährleistung vorliegt, dann gilt das normale Gewährleistungsrecht lt. 434ff BGB.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

korrekt, ich schließe mich dem Beitrag meines Kollegen Mahnman an.

Schildern Sie den Sachverhalt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Händler kann vorab überprüfen ob es sich tatsächlich um einen Fall von Gewährleistung handelt.

Wenn Sie das Produkt online erworben haben, muss er Ihnen die Kosten erstatten,wenn er unter Gewährleistung nachbessert oder wandelt.

Es gibt kein Fernverkaufsrecht,davon mal ab, das ist das Fernfahrer Gesetz das hier Anwendung findet,weil die Sachen zu Ihnen gefahren wurden. ( witz);)

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