Rücksendekosten bei falscher Ware unter 40 Euro

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Boonie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendekosten bei falscher Ware unter 40 Euro

Hallo,

angenommen ein Kunde bestellt in einem Onlineshop Ware für 16,90 Euro + 5,- Euro Versand. Die Ware kommt an, ist aber ein völlig falsches Modell. Nach einem Telefonat mit dem Verkäufer V, ist die Absprache das K im Bekanntenkreis nachfragt ob jemand an der Ware interesse hat und anderenfalls den Artikel zurück geben möchte. Gleichzeitig teilt K, V mit das K eine Woche in Urlaub ist, was laut V. kein Problem sei.
Nachdem K niemanden gefunden hat, macht er schriftlich von seinem Widerrufsrecht gebrauch und fragt nach wie der Rückversand abläuft, ob mit Retourenaufkleber oder ob die Rücksendung frankiert werden soll.
Da K nach einer Woche noch keine Antwort von V erhält, ruft er bei V an und fragt nach. V teilt mit das der Bearbeiter in Urlaub sei und das K die Ware einfach zurück schicken soll, die Versandkosten werden dann erstattet.

K. sucht nach dem günstigsten versicherten Versand und verschickt die Ware eine Stunde später zurück an V. allerdings nach der 14 tägigen Widerrufsfrist.

Nachdem K. auch 2 Wochen nach der Rücksendung keine Antwort oder Rückzahlung hat, wedet sich K. erneut schriftlich an V. und erhält keine Antwort außer einer Lesebestätigung. Dies geht noch 2x so, bis K. einen Anwalt erwähnt.
Nun meldet sich V. und behauptet die Ware wäre erst nach der Widerrufsfrist eingegangen und K. solle froh sein das V. die Ware zurück nimmt.
Warenwert und Versandkosten werden daraufhin via paypal zurück gezahlt, das Rücksendeporto jedoch nicht.

Auf erneute Rückfrage, erhält K. die Antwort das die Ware unter 40 Euro Warenwert gewesen ist und V. daher nicht für den Rückversand aufkommt.

- Ware wurde falsch geliefert, daher schriftlicher Widerruf innerhalb der 14 Tage Frist via Mail. Lesebestätiung nach Urlaubsende von V.´s Sachbearbeiter bestätigt.

- Keine Antwort auf Frage zum Rückversand durch V.

- Ware umgehend auf günstigstem Weg zurück geschickt.

- Auf mehrfache Nachfrage zahlt V. den Warenwert und Versandkosten zurück, jedoch nicht den Rückversand.
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Der Verkäufer lieferte ein falsches Produkt, der Widerruf ging rechtzeitig schriftlich an den Verkäufer raus. Das dieser den Widerruf nicht liest, dafür kann K. doch nichts.
K. versucht V. noch entgegen zu kommen und bleibt jetzt auf dem Rückversand sitzen.

Die 40 Euro Klausel greift doch hier gar nicht oder ?
Abgesehen davon ist die 40 Euro Klausel nicht Teil der Widerrufsbelehrung sondern kommt erst im Anschluß auf diese in den AGBs von V.

Ebenso ist K. die Widerrufsbelehrung nicht schrifltlich zugegangen, nur als Anzeige im Webshop während der Bestellung.

Es geht jetzt zwar nur noch um den Rückversand, aber wie sollte K. verfahren. Alle Hinweise an V. bleiben unbeantwortet.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also man muss hier evtl etwas unterscheiden. Du hast zwar einen falschen Artikel zugesand bekommen, diesen hättest du dir in den richtigen umtauschen lassen können, dann wären die Versandkosten zu lasten des VK gegangen.

Jetzt jedoch hast du nicht auf einen richtigen Artikel bestanden, sondern du hast den Kauf widerrufen! Da aus der Sache jetzt ein ganz normaler Widerruf geworden ist, sollten die Versandkosten auf dich gehen, da der Warenwert unter 40Euro liegt...

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#2
 Von 
Boonie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.
An einen Umtausch dachte ich auch erst. Eigentlich war die Ware als Geburtstagsgeschenk gedacht, aber diese Variante gefiel dem Geburtstagskind nicht. Auch sonst fand sich niemand dem die Ware gefiel und das eigentliche Geburtstagskind hat sich letztlich selbst einen günstigeren Artikel gekauft.

Bin ich denn als Kunde verpflichtet die Ware umtauschen zu lassen ? Dies ist nirgends in den AGBs vermerkt. Ebenso steht die 40 Euro Klausel erst 'nach' dem Widerrufsrecht, ist dies dann überhaupt gültig ?

Bisher hatte ich ein solches Problem zum Glück noch nicht, aber bei all dem was ich bisher gelesen habe, wusste ich gar nicht mehr was jetzt passt und was nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ein anderes Produkt ist erstmal ein Mangel in der Leistung des Verkäufers. Damit wäre er zu Nachbesserung verpflichtet, und zwar auf Seine Kosten.
Du hast Dich stattdessen zum Widerruf entschieden, bei dem Du u.u. Kosten zu tragen hast.

Spitzfindigkeit: Der Verkäufer meint ja, den Widerruf ablehnen zu können, weil Du nicht fristgerecht widersprochen haben sollst. Lass Dich drauf ein, bleib beim Vertrag und verlange dann Nachbesserung. (Fraglich ist höchstens noch, ob dann nicht argumentiert werden kann, dass Du den Rückversand trotzdem trägst, denn die Ware ist ja schon beim Händler, also muss er auch für den Transport nicht zahlen).
Ich glaube, mir wäre es den Spaß wert *g*

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