Rücksendekostenerstattung unbegründeter Widerruf

21. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Trolleule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücksendekostenerstattung unbegründeter Widerruf

Grüßt euch,
ich habe ein Mainboard online bestellt und musste es aus einem bestimmten Grund zurückschicken. Zuerst habe ich dem Händler einen Vertragsrücktritt zugeschickt und dann eine RMA Nummer erhalten, die ich dem Paket beilegen sollte.

Das Mainboard war gerade mal 3 Tage bei mir, ich habe es selber eingebaut, alles funktionierte auf Anhieb. Jetzt habe ich beim Ausbau gesehen, dass an einem Bauteil eine Ecke abgebrochen war, aber ich bin mir sicher, das war schon vorher, da ich sorgfältig arbeite. Außerdem fand ich den Inhalt der Verpackung/ Zubehör schon sehr auffällig gering (nur ein Kabel, eine Anleitung und das Mainboard). Das Paket wurde gestern zur Packstation gebracht. Hat mich 6,99 € gekostet.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Wer garantiert mir eigentl., dass das Produkt wirklich neu ist und nicht bereits der 5 Rückläufer ist?

2. Kann ich noch irgendwas drehen, damit der Händler gezwungen ist mir die Rücksendekosten zu erstatten, z.B. sagen, dass das Mainboard nicht makellos ist oder so, allerdings könnte das doch auch nach hinten los gehen und nacher behaupten die ich hätte den "Schaden"/ Wertverlust verursacht. Was hab ich für Möglichkeiten? Soll ich es besser dabei belassen oder was riskieren?

Danke schonmal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
1. Wer garantiert mir eigentl., dass das Produkt wirklich neu ist und nicht bereits der 5 Rückläufer ist?


Niemand. Woran sollte man das auch sehen können?

quote:
allerdings könnte das doch auch nach hinten los gehen und nacher behaupten die ich hätte den "Schaden"/ Wertverlust verursacht


Da kann man ja bluffen und behaupten, man habe direkt nach dem Auspacken Fotos gemacht, die das Vorliegen des Schadens bei Anlieferung belegen. Sofern man das nicht bewußt wahrheitswidrig behauptet (also nicht etwa sicher weiß, daß man den Schaden selbst verursacht hat) und das auch nicht vor Gericht behauptet, ist das auch kein Betrug.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trolleule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Info.

Dürfen die Rückläufer beliebig oft wieder verschicken? Von Neu ist dann nicht annähernd mehr die Rede.

Also du meinst ich könnte denen schreiben, dass die mir die Rücksendekosten erstatten sollen. Wenn die fragen warum, verweise ich auf das beschädigte Bauteil. Aber behaupten Bilder gemacht zu haben kann ich nicht, da ich keine Bilder gemacht habe und die sofort darauf bestünden diese zu sehen.

Kann ich das so machen? Müssen die, die Kosten dann übernehmen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Woran sollte man das auch sehen können? <hr size=1 noshade>

Auch die Teile haben Zähler für Betriebstunden.



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das so machen? Müssen die, die Kosten dann übernehmen? <hr size=1 noshade>

Es war ja ein Widerruf, was steht denn zu den Rücksendekosten in den AGB?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trolleule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

In den AGBs steht, dass ich die Rücksendekosten übernehmen muss.

Aber wenn die mir beschädigte Ware zu schicken (übertrieben ausgedrückt) und ich aufgrund dessen das wieder zurück schicke, kann man da doch auf die Kostenerstattung bestehen oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Auch die Teile haben Zähler für Betriebstunden.


Einige Modelle vielleicht. Generell hingegen nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Trolleule am 23.12.2014 02:11

Aber wenn die mir beschädigte Ware zu schicken (übertrieben ausgedrückt) und ich aufgrund dessen das wieder zurück schicke, kann man da doch auf die Kostenerstattung bestehen oder?

Klar kann man darauf bestehen, aber es mangelt am Anspruch.
Du hast widerrufen und bei einem Widerruf trägst du, wie vereinbart (was auch rechtens ist [seit 13.06.2014]) die Versandkosten. Hättest du Gewährleistung geltend gemacht, hätte der VK die Versandkosten übernehmen müssen. Beide Wege führen aber zu unterschiedlichen Zielen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trolleule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ok verstehe, danke.

Was meinst du denn mit "Gewährleistung geltend gemacht"?

Also ist das was in den AGBs steht absolut? Keine Sonderfälle?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:
Also ist das was in den AGBs steht absolut?


Du mußt die Rückendekosten nach einem Widerruf nicht (erst) deshalb tragen, weil dies per AGB so vereinbart war. Sondern es ist (schon) GESETZLICH geregelt, daß Du die Rücksendekosten nach einem Widerruf tragen mußt ( unter der Voraussetzung, daß der Unternehmer gesetzeskonform darüber informiert hatte ).

D.h.: wer eine mangelhafte Lieferung erhalten hatte, der trägt die Rücksendekosten, wenn er AUSDRÜCKLICH "einfach die Bestellung widerruft"

Anders dagegen, wenn wegen der Mängel die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden: hier trägt ( und ggf. erstattet ) der Verkäufer die Transportkosten.
Gewährleistungsrechte: grundsätzlich (zunächst) Nacherfüllung per Umtausch oder Reparatur ( Kosten dafür trägt der Verkäufer ). Ausnahmsweise kann sogar ein sofortiger Rücktritt in Frage kommen ( wenn eine Nacherfüllung unzumutbar wäre ) - dann könnte die mangelhafte Lieferung ohne Umtausch/Repraraturversuche sofort ( auf Verkäuferkosten ) zurückgesandt werden, gegen Kaufpreis-Rückerstattung.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trolleule
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah super, vielen Dank. Jetzt versteh ich das!

Dann sieht es leider für mich nicht gut aus, werde aber trotzdem mal fragen, vllt. ist der Händler so kulant.

Schöne Feiertage ;)

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