Rücksendung beschädigtes Notebook nach Austausch Berechnung Wertverlust von Händler

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Rücksendung beschädigtes Notebook nach Austausch Berechnung Wertverlust von Händler

Hallo liebe Community,

ich habe kürzlich einen Defekt an meinem Notebook festgestellt, von dem ich den Händler Schwab natürlich sofort unterrichtete und um Austausch des Gerätes bat. Das beschädigte Gerät, welches bis auf den von mir geschilderten Schaden keine weiteren Beschädigungen aufwies, wurde von mir dem Hermes-Boten mitgegeben als mir dieser das neue Gerät zustellte. Das Gerät wurde dann auch vor wenigen Tagen von Schwab Versand zurückgenommen, hier allerdings ein Wertverlust vom Kaufpreis abgezogen, weil das Gerät angeblich verdreckt und verkratzt dort angekommen sein soll. Ich habe das Notebook, wie eigentlich jedes meiner Geräte, sehr pfleglich und sorgsam behandelt, es hatte definitiv keine Kratzer oder Dreck. Ich bin mit dem Gerät nur selten draußen, sollte ich es mal außerhalb benötigen, habe ich eine Laptop-Tasche, die schmutzfrei ist und in der das Gerät transportiert wird, ich rauche nicht, esse nicht an meinem Arbeitsplatz in der Wohnung, daher hatte es wirklich keine anderen Beschädigungen. Schwab Versand wiesen mich auf eine Firma (Siegmann & Schröder) hin, die das Gerät wohl in Augenschein genommen haben und denen diese Abnutzungen aufgefallen sind. Man teilte mir auch die Daten von Siegmann & Schröder mit, die ich sofort danach kontaktierte. Hier konnte man aber unter meinem Namen oder meiner Kundennummer keine Daten finden, daher dementieren Siegmann & Schröder das Gerät gesehen oder gar bewertet zu haben. Schwab Versand wollen aber dennoch diesen Wertverlust von immerhin 65 Euro haben. Ich weigere mich natürlich diesen zu leisten und würde nun gern wissen ob es in Ordnung ist dass dieser Wertverlust überhaupt berechnet wird, dies kenne ich nur beim Widerruf von Verträgen bzw. Kaufverträgen, aber nicht bei einer Rücksendung aufgrund eines Austauschs im Rahmen der Sachmängelhaftung. Wenn ja, wie kann ich hier nun vorgehen, weil das Gerät wirklich in Ordnung war und mir ein Zeuge zur Verfügung steht, der bestätigen kann dass das Gerät zum Zeitpunkt als ich es an Schwab Versand eingepackt und versendet habe noch in Ordnung war.

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
und um Austausch des Gerätes bat.

Auf welcher Basis erfolgte dieser Austausch?



Zitat (von DerPilz):
Hier konnte man aber unter meinem Namen oder meiner Kundennummer keine Daten finden, daher dementieren Siegmann & Schröder das Gerät gesehen oder gar bewertet zu haben.

Das hat man in Tesxtform / schriftlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Was meinst Du, auf welcher Basis der Austausch erfolgte? Ich habe beim Schwab Versand angerufen, erklärt welchen Mangel das Gerät aufweist, ich nichts dafür kann und um einen Austausch gebeten. Mir wurde dann ein neues Gerät zugeschickt, das alte sollte ich zurücksenden. Dies habe ich getan.

Gruß

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
auf welcher Basis der Austausch erfolgte?

Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf oder danach?

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf. Das gute Stück wurde im Juni erworben. Schwab machen es auch immer so, dass bei einem Austausch ein neuer Kaufvertrag mit Ratenplan abgeschlossen wird.

Was die Frage betrifft mit Siegmann und Schröder, hier habe ich keine Bestätigung in Textform. Das Unternehmen bat mich Schwab auszurichten das man sich vonseiten Schwab doch mal mit Siegmann und Schröder in Verbindung setzen solle wenn man weiterhin der Ansicht sei, dass das Gerät von dort bewertet wurde.

Gruß

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Was meinst Du, auf welcher Basis der Austausch erfolgte?

Garantie? Kulanz? Gesetzliche Sachmängelhaftung?



Zitat (von DerPilz):
Was die Frage betrifft mit Siegmann und Schröder, hier habe ich keine Bestätigung in Textform.

Schade. Sollte man unbedingt nachholen.
Also sowohl die Behauptung von Schwab das Siegmann und Schröder das begutachtet hätte wie auch die Mittelung von Siegmann und Schröder selbst.


Wenn man das hat, kann man zwei schöne Brief schreiben...




-- Editiert von Harry van Sell am 04.08.2018 16:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Es wurde im Rahmen der Sachmängelhaftung ausgetauscht. Ich habe mich bei Schwab gemeldet, dort angegeben dass die Festplatte einen Schaden aufweist, der nicht durch mich verursacht wurde und um einen Austausch im Rahmen der Sachmängelhaftung gebeten. Hierbei wurde dann ein neuer Kaufvertrag mit Ratenplan und 100-tägiger Zahlpause mit mir vereinbart und abgeschlossen, das neue Gerät rausgeschickt und ich gebeten das alte, beschädigte Gerät zurückzusenden.

Ja, ich kann mich gern bei Siegmann & Schröder per Mail melden und um eine kurze Stellungsnahme bitten. Wenn ich diese habe, wie gehe ich dann vor?

Gruß

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